Bundesrätin Leuthard und der britische Verkehrsminister unterzeichnen Abkommen zum Luftverkehr

Bern, 17.12.2018 - Die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) werden die bestehenden Regelungen zum Luftverkehr auch nach dem Austritt von UK aus der EU lückenlos beibehalten. Bundesrätin Doris Leuthard und ihr britischer Amtskollege, Verkehrsminister Chris Grayling, haben heute in Zürich das dazu ausgehandelte Abkommen unterzeichnet.

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich basieren rechtlich auf den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Mit dem Austritt von UK aus der EU werden die geltenden bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU nicht mehr auf UK anwendbar sein. Dazu gehört auch das Luftverkehrsabkommen Schweiz–EU. Der Entscheid des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, hat somit auch Auswirkungen auf das Verhältnis zur Schweiz. Sobald der Brexit wirksam wird, verlieren die im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU vereinbarten Regeln im Verhältnis zum Vereinigten Königreich ihre rechtlichen Grundlagen.

Um eine reibungslose Weiterführung der heutigen Regelungen zu garantieren, wurde zwischen der Schweiz und UK ein neues Luftverkehrsabkommen ausgehandelt. Bundesrätin Doris Leuthard und ihr britischer Amtskollege, Verkehrsminister Chris Grayling, haben es heute in Zürich unterzeichnet. «Es freut mich sehr, dass wir dadurch einen lückenlosen Übergang sicherstellen können. Das ist im Interesse beider Länder», erklärte Bundesrätin Leuthard. 

Beim Abkommen geht es um die gegenseitige Sicherung der bestehenden Verkehrsrechte. Heute gibt es zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vorwiegend ab Zürich, Genf und Basel rund 150 Flüge täglich. Angeflogen werden in UK 25 verschiedene Destinationen. 2017 wurden insgesamt rund 6,7 Mio. Passagiere befördert.

Bei einem ungeordneten Austritt von UK aus der EU tritt das Abkommen am 30. März 2019 in Kraft, weil ab dann das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr auf UK anwendbar wäre. Kommt es zu einer Übergangsperiode zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU – wie dies im Austrittsabkommen entsprechend vorgesehen ist –, werden die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU voraussichtlich bis Ende 2020 weiterhin auch auf UK anwendbar bleiben.

Das neue Abkommen ergibt sich aus der «Mind the gap»-Strategie des Bundesrats. Er beschloss im Oktober 2016, die mit UK bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über den Zeitpunkt des Brexit hinaus sicherzustellen und allenfalls auszubauen. Der Bundesrat genehmigte inzwischen auch ein neues Abkommen zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen.

Am Freitag erfolgte zudem die Genehmigung eines Abkommens zum Landverkehr. Dieses garantiert, dass im Güterverkehr auf der Strasse weiterhin auf eine Bewilligungspflicht für Fahrten zwischen den beiden Staaten verzichtet, der gegenseitige Zugang für Güter- und Personentransporte auf der Strasse weitergeführt und der administrative Aufwand tief gehalten werden kann. Weiterhin nicht zulässig ist die Kabotage, also der Güter- oder Personentransport innerhalb des jeweils anderen Staates. Zudem wird im Abkommen auf das nationale Recht beider Staaten verwiesen, für die Schweiz also z.B. auf das Nacht- und Sonntagsfahrverbot und die 40-Tonnen-Limite für Lastwagen. Da der Eisenbahnverkehr über internationale Abkommen bis auf Weiteres genügend geregelt ist, braucht es hierzu keine zusätzlichen Absicherungen.

Die Schweiz und UK sind wirtschaftlich eng miteinander verflochten: Die Schweiz war in den letzten Jahren nach der EU, den USA und China für UK der viertgrösste Exportmarkt.


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