Umstrittener Dokumentarfilm zur Geheimarmee P-26

Bern, 14.12.2018 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen UBI hat Beschwerden gegen einen auf Fernsehen RTS und Fernsehen SRF ausgestrahlten Dokumentarfilm zur Schweizer Geheimarmee P-26 abgewiesen. Auch Beiträge der "Tagesschau" von Fernsehen SRF über eine Debatte des Nationalrats und des Gesundheitsmagazins "Puls" über Haarausfall beurteilte die UBI im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen als sachgerecht.

Fernsehen RTS strahlte in der Sendung "Temps Présent" einen Dokumentarfilm über die ab 1979 geschaffene geheime Organisation P-26 aus, die 1990 nach der Aufdeckung aufgelöst wurde. Eine für das deutschsprachige Publikum adaptierte und leicht veränderte Version des Films zeigte Fernsehen SRF am 21. März im Sendegefäss "DOK". In zwei verschiedenen, gegen die Sendungen erhobenen Beschwerden wurde moniert, die Schweizer Geheimarmee P-26 sei einseitig und unsachlich dargestellt worden, armeekritische Kreise und Mitglieder der Parlamentarischen Untersuchungskommission, die 1990 einen Bericht zu den Vorkommnissen veröffentlichte, seien nicht angehört worden. In den Beratungen stellte die UBI zwar einzelne Mängel fest, wie insbesondere bezüglich der Bedrohung der Schweiz durch die Sowjet-Union oder eine unglückliche Aussage in der Anmoderation der Version bei RTS. Der Umstand, dass problematische Aspekte der Organisation wie deren Verfassungsmässigkeit oder demokratische Legitimation nur am Rande behandelt wurden, wurde dagegen in der Beratung nicht kritisiert. Im Zentrum des Films standen nämlich persönliche Schilderungen von sechs ehemaligen Mitgliedern der P-26. Die Programmautonomie erlaubt Redaktionen, ein Ereignis aus einem bestimmten Fokus darzustellen. Der gewählte Blickwinkel war für das Publikum transparent. Da keine eigentlichen Vorwürfe gegen die Mitglieder der Parlamentarischen Untersuchungskommission oder armeekritische Kreise erhoben wurden, war es auch nicht zwingend erforderlich, entsprechende Stellungnahmen einzuholen. Die Mitglieder der UBI kamen daher zum Schluss, dass die erwähnten Mängel lediglich Nebenpunkte betrafen und beide Ausstrahlungen das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzten. Die Beschwerden gegen beide Sendungen wurden einstimmig abgewiesen.

Ein längerer, mehrteiliger Beitrag über Haarausfall des Gesundheitsmagazins "Puls" von Fernsehen SRF vom 7. Mai 2018 stand im Zentrum der Popularbeschwerde eines Drogisten. Dieser rügte, der Beitrag verdeutliche exemplarisch die Pharmafreundlichkeit des Ratgebermagazins. In einer kontroversen Diskussion stellte die UBI fest, dass insbesondere der zweite Teil des Beitrags Mängel aufweist. So wurden eine wichtige und bekannte Nebenwirkung des von mehreren Fachleuten ausdrücklich empfohlenen Wirkstoffs gegen Haarausfalls nicht erwähnt. Gleichzeitig wurden alternative Produkte in pauschaler Weise als unwirksam bezeichnet. Die zu undifferenzierte Bewertung von einzelnen Präparaten gegen Haarausfall führte aber nach der Mehrheit der UBI nicht zu einer Irreführung des Publikums im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots. In der Abstimmung wies die UBI die Beschwerde mit sechs zu drei Stimmen ab.

Gegenstand der Beratungen der UBI bildete ebenfalls ein Beitrag der Hauptausgabe der Nachrichtensendung "Tagesschau" von Fernsehen SRF vom 30. Mai 2018 über die Debatte zum Waffenrecht im Nationalrat. In einer Popularbeschwerde wurde geltend gemacht, dass die Redaktion dem Publikum unzutreffende Hintergrundinformationen über die Vorlage des Bundesrats vermittelt habe. In der Beurteilung kam die UBI zum Schluss, dass eine nicht präzise Aussage zu den bei den Attentaten in Paris verwendeten Waffen die Meinungsbildung zum Beitrag insgesamt nicht verfälscht hat. Die wesentlichen Fakten zum Inhalt der bundesrätlichen Vorlage, welche eine Übernahme des Waffenrechts der Europäischen Union mit einigen Ausnahmen vorsieht, sowie zur Debatte im Nationalrat wurden korrekt wiedergegeben. Die UBI wies die Beschwerde daher einstimmig ab.

Der Bündner Rechtsanwalt Vincent Augustin, der auf Ende Jahr aus der UBI zurücktritt, präsidierte zum letzten Mal eine Sitzung der UBI. Als neue Präsidentin der UBI ab 1. Januar 2019 hat der Bundesrat die Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay bestimmt, die bereits seit 2016 Mitglied der Kommission ist.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.


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