Bundesrat beantragt Ablehnung der «Trinkwasserinitiative»
Bern, 14.12.2018 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Trinkwasserinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Dies entschied er am 14. Dezember 2018. Die Volksinitiative nimmt zwar berechtigte Anliegen auf, die jedoch bereits mit den heutigen agrarpolitischen Massnahmen angestrebt werden und im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 verstärkt und ergänzt werden sollen. Eine Annahme der Initiative hätte weitreichende, schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit.
Die Initiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (Trinkwasserinitiative) wurde am 18. Januar 2018 eingereicht. Sie verlangt, dass nur noch diejenigen Landwirtschaftsbetriebe mit Direktzahlungen unterstützt werden, die keine Pestizide einsetzen, ohne prophylaktischen Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung auskommen und deren Tierbestand mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann.
Die Volksinitiative nimmt wichtige Anliegen auf, die der Bund bereits mit verschiedenen agrarpolitischen Massnahmen wie beispielsweise dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und der Strategie Antibiotikaresistenzen anstrebt. Aufgrund der inhaltlichen und terminlichen Überschneidung sollen diese Massnahmen im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 verstärkt und ergänzt werden. So schlägt der Bundesrat in der am 14. November 2018 eröffneten Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 vor, den maximalen Tierbesatz pro Fläche zu reduzieren, als Voraussetzung für Direktzahlungen nur noch Pflanzenschutzmittel mit geringem Umweltrisiko zuzulassen und den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel verstärkt mit Direktzahlungsprogrammen zu fördern. Wenn trotzdem regional zu hohe Nährstoff- oder Pestizideinträge in Gewässern festgestellt werden, sollen Bund und Kantone gezielt die Anforderungen regional verschärfen können. Mit dem Massnahmenpaket im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 kann die Belastung der Umwelt mit Nährstoffen und Pestiziden wirksam reduziert werden ohne die Produktion übermässig einzuschränken.
Eine Annahme der Volksinitiative hätte hingegen weitreichende und schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft. Die Produktion würde durch den generellen Verzicht auf Pestizide und zugekauftes Futter auf vielen direktzahlungsberechtigten Betrieben abnehmen. Es bestünde auch das Risiko, dass Betriebe aus dem Direktzahlungssystem aussteigen und dadurch die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises nicht mehr berücksichtigen müssen. Dies könnte zur Folge haben, dass die Umweltbelastung nicht wie angestrebt zurückgeht sondern sogar noch zunimmt.
Da mit der Agrarpolitik ab 2022 eine Alternative vorliegt, welche die Zielsetzung der Volksinitiative verfolgt, ohne die Produktion übermässig einzuschränken, beantragt der Bundesrat die Initiative ohne Gegenvorschlagabzulehnen.
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