Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplan für Alpbach (UR)

Bern, 14.12.2018 - Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 die vom Kanton Uri eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für die Wasserkraftnutzung am Alpbach genehmigt. Die Planung sieht eine Mehrnutzung des Alpbachs und damit verbunden tiefere Mindestrestwassermengen vor. Als Ausgleich dazu werden zwei landschaftlich und ökologisch wertvolle Gewässerlebensräume unter Schutz gestellt. Dank dieser Schutz- und Nutzungsplanung kann das Wasserkraftwerk jährlich rund 2,2 GWh mehr Energie produzieren, was einer Steigerung von fast 7 Prozent entspricht.

Der Alpbach im Erstfeldtal verfügt über das grösste noch ungenutzte Energieproduktionspotenzial im Kanton Uri. Die Wirtschaftlichkeit der Wasserkraftnutzung am Alpbach ist aufgrund der Einspeisevergütung durch den Bund gegeben. Die genehmigte Mehrnutzung betrifft eine fischereilich weitgehend wenig bedeutende Schluchtstrecke. Als Ausgleich wird im Oberlauf des Alpbachs ab Wasserentnahme Schopfen bis Bodenberg und ab Wasserrückgabe bis zur Mündung in die Reuss auf eine Nutzung verzichtet.

Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen für die Stromproduktion eine Mindestrestwassermenge in Flüssen verbleiben muss, welche die Erhaltung der natürlichen Funktionen des Gewässers (z.B. Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers) gewährleistet. In Ausnahmefällen können die Kantone Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten. Bedingung dafür ist jedoch, dass geeignete Ausgleichsmassnahmen getroffen werden. Die Inbetriebnahme des Wasserkraftwerks ist für spätestens Ende 2020 vorgesehen.


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