Bundesrat genehmigt eine Statutenänderung der Swissgrid

Bern, 14.12.2018 - Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 eine Statutenänderung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid genehmigt. Die Änderung hat eine Sacheinlage von Anlagen des Übertragungsnetzes und eine damit einhergehende Erhöhung des Aktienkapitals zum Gegenstand. Zudem erfolgt eine Bewertungsanpassung der letztjährigen Sacheinlage.

Wie in den Jahren zuvor nimmt die Swissgrid AG erneut eine Änderung ihrer Statuten vor. Die Ursache liegt in der gesetzlichen Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, ihre Anlagen des Übertragungsnetzes auf die Swissgrid AG zu übertragen.

Die vorgesehene Übertragung der Netzanlagen hält sich an das Muster der vergangenen Jahre: Die Einlage erfolgt mittels Sacheinlage, wobei die Einlegerin für 30% des Wertes der Sacheinlage Aktien der Swissgrid AG und für 70% des Wertes eine Darlehensforderung (zur Hälfte als Pflichtwandeldarlehen ausgestaltet) erhält.

Änderungen der Statuten der Swissgrid AG müssen gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) vom Bundesrat genehmigt werden.


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