Der Bundesrat bewilligt E-Voting in den Kantonen Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt und Genf

Bern, 07.12.2018 - An seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat den Kantonen Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt und Genf die Grundbewilligungen für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erneuert. Die jeweils befristeten Bewilligungen gelten ab dem Urnengang vom 10. Februar 2019.

Die Kantone Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt und Genf bieten ihren Auslandschweizer Stimmberechtigten die Möglichkeit, elektronisch abzustimmen. Ferner können bis zu 30 Prozent der im Kanton Genf wohnhaften Stimmberechtigten per Internet an eidgenössischen Abstimmungen teilnehmen. Im Kanton Basel-Stadt werden ab 2019 ebenfalls mehr Inlandschweizer Stimmberechtigte E-Voting nutzen können: Neben den Menschen mit einer Behinderung gehört neu ein weiterer Teil der in Basel-Stadt wohnhaften Stimmberechtigten dazu. Dem Kanton Freiburg wird ermöglicht, den elektronischen Stimmkanal während der Bewilligungsdauer auf bis zu 50 Prozent des kantonalen Elektorats auszuweiten. Die rechtlichen Grundlagen erlauben diesen Schritt, wenn das E-Voting-System sowie die kantonalen Prozesse zertifiziert sind.

Der Kanton Genf setzt sein eigenes System ein, welchem u.a. auch die Kantone Bern und Luzern angeschlossen sind. Die Grundbewilligung wird bis und mit dem Urnengang vom 9. Februar 2020 erteilt, der Kanton Genf sichert den Betrieb seines E-Voting-Systems bis zu diesem Urnengang zu. Der Kanton Basel-Stadt wird ab dem Urnengang vom 10. Februar 2019 zum System der Schweizerischen Post wechseln. Der Kanton Freiburg arbeitet im Bereich E-Voting bereits seit 2016 mit der Schweizerischen Post zusammen. Beide Kantone erhalten eine Grundbewilligung für die Jahre 2019 und 2020.

Über die Grundbewilligung des Bundesrats hinaus prüft die Bundeskanzlei vor jedem Urnengang, ob die Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgaben im gesuchstellenden Kanton erfüllt sind und erteilt gegebenenfalls eine entsprechende Zulassung.

Am Urnengang vom 10. Februar 2019 werden schweizweit voraussichtlich rund 148 000 in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte und rund 104 000 Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Stimme auf dem elektronischen Weg abgeben können. Diese Zahlen umfassen Inland- und Auslandschweizer Stimmberechtigte in den Kantonen Freiburg, Basel-Stadt, St.Gallen, Neuenburg und Genf sowie die Auslandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Bern, Luzern, Aargau, Thurgau und Waadt.


Adresse für Rückfragen

René Lenzin
Stv. Leiter Sektion Kommunikation BK
Tel. 058 462 54 93
rene.lenzin@bk.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73304.html