Die Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Zivilluftfahrt

Bern, 12.12.2018 - Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz–EU hat am 12. Dezember die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Die neuen Bestimmungen betreffen die Flug- und Luftsicherheit sowie das Flugver-kehrsmanagement. Sie treten am 1. Februar 2019 in Kraft.

Die Schweiz hat sich heute bereit erklärt, verschiedene Regelungen der Europäischen Union zur Flug- und Luftsicherheit sowie zum Flugverkehrsmanagement in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Im Wesentlichen handelt es sich um neue Anforderungen für den gewerblichen Ballonbetrieb. Diese Anforderungen berücksichtigen die geringere Komplexität des Flugbetriebs mit Ballonen im Vergleich zu anderen Formen der gewerbsmässigen Luftfahrt und beruhen auf einem risikobasierten Ansatz. Anstelle eines Zeugnisses für gewerbliche Tätigkeiten wird neu eine vorherige Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde vorgeschrieben. In Bezug auf die Luftsicherheit anerkennt die Schweiz künftig wie die EU die Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards am Flughafen Singapur-Changi. Dies erleichtert das Umsteigen von Passagieren aus Singapur.

Die übrigen übernommenen Vorschriften sind für die Schweiz lediglich formal von Bedeutung, denn sie betreffen Angleichungen des EU-Rechts an die Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), welche die Schweiz bereits anwendet. Es handelt sich insbesondere um Bestimmungen über Anflug- und Landeverfahren, das Flugverkehrsmanagement und den technischen Flugbetrieb.

Der Bundesrat hat die Übernahme dieser neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 30. November 2018 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. Februar 2019 in Kraft.


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