Besuch der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte Michelle Bachelet in Bern

Bern, 04.12.2018 - Die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, ist am Dienstag, 4. Dezember 2018, mit einer Schweizer Delegation unter der Leitung von Bundespräsident Alain Berset in Bern zusammengekommen. Ziel des Treffens war ein vertiefter Austausch zur Zusammenarbeit zwischen dem Büro der Hochkommissarin in Genf und der Schweiz. An den Gesprächen nahmen auch Bundesrat Ignazio Cassis und Mitglieder der Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte teil.

Als Gaststaat unterstützt die Schweiz sowohl das Hochkommissariat für Menschenrechte wie den UNO-Menschenrechtsrat substantiell und aktiv. Es sei zentral, dass die internationale Gemeinschaft den Menschenrechtspfeiler der UNO mit ausreichend politischen und finanziellen Mitteln ausstatte, erklärte Bundespräsident Berset.

Die ehemalige chilenische Präsidentin Bachelet, die ihr Amt als UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte Anfang September angetreten hatte, bedankte sich für die Unterstützung der Schweiz und erläuterte die Prioritäten ihres Büros. Den Wunsch nach einer engen und systematischen Zusammenarbeit zwischen dem Hochkommissariat und den Mitgliedsstaaten betonten beide Seiten. Für die Schweiz ist das Büro der UNO-Hochkommissarin bei der Umsetzung ihrer Menschenrechtspolitik einer der wichtigsten Partner. Die Schweiz gehört zu den bedeutendsten Geberländern der 1993 etablierten Institution.

Der Bundespräsident unterstrich die Bedeutung einer starken UNO. Nur die Zusammenarbeit der Staaten ermögliche es, den globalen Herausforderungen zu begegnen. In diesem Zusammenhang wies Bundesrat Cassis darauf hin, dass die Schweiz sich für Reformprozesse engagiere, die das Ziel haben, die UNO zu stärken und deren Einfluss und Wirksamkeit zu verbessern. Insbesondere sicherte er den Reformen, die UNO-Generalsekretär António Guterres lanciert hat, die Unterstützung der Schweiz zu.

Ein wichtiger Teil des Austausches am Dienstag war Krisen und Konflikten gewidmet, die in unterschiedlichen Weltgegenden die Menschenrechte bedrohen. Zur Sprache kamen unter anderem die Tendenzen, den Raum für zivilgesellschaftliche Akteure und dadurch die Rechtsstaatlichkeit einzuschränken.


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