Bundesrat senkt Gebühren für den Betrieb der Tierverkehrsdatenbank

Bern, 30.11.2018 - Der Bundesrat senkt die Gebühren für die Dienstleistungen der Tierverkehrsdatenbank (TVD) bis auf Weiteres um 25 Prozent. Er hat am 30. November 2018 die entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Sie tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft. Die Branche wird damit jährlich um 2,48 Millionen Franken entlastet.

Auf Anfang 2018 hatte der Bundesrat die TVD-Gebühren bereits um fünf Prozent gesenkt. Nun stimmte er einer weiteren Gebührensenkung bis auf Weiteres um 25 Prozent zu. Ab dem 1. Januar 2019 kostet beispielsweise eine doppelte Rinderohrmarke nur noch 3.60 Franken und eine Ohrmarke für Schafe oder Ziegen noch 45 Rappen. Die Schlachtgebühren gehen im gleichen Umfang zurück. In der Folge wird die Branche jährlich um 2,48 Millionen Franken entlastet. Dieser Schritt wurde unter anderem dank Einsparungen und Effizienzsteigerungen im Betrieb der TVD möglich. Der Bundesrat setzt damit auch eine Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Reduktion der Reserven der Identitas AG um.


Adresse für Rückfragen

Adrian Aebi, Vizedirektor,
Bundesamt für Landwirtschaft BLW,
Tel.-Nr. +41 58 462 25 02,
adrian.aebi@blw.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73179.html