Bericht der Schweiz über die Umsetzung des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

Bern, 30.11.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 den Folgebericht der Schweiz über die Umsetzung des UNO-Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung genehmigt. Der Bericht schildert die Massnahmen, welche die Schweiz getroffen hat, um jede Form von Rassendiskriminierung zu bekämpfen.

Das Internationale Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung verankert das Verbot der Rassendiskriminierung und sieht zusätzliche Verpflichtungen vor, um diese zu bekämpfen und um ihr vorzubeugen. Die Schweiz ist dem Übereinkommen am 29. November 1994 beigetreten, nachdem sie mit einer Änderung ihrer Rechtsordnung die strafrechtliche Verfolgung rassistischer Akte ermöglicht hat (Artikel 261bis StGB). Am 1. November 2018 waren 179 Staaten Vertragsparteien des Übereinkommens.

Die Schweiz ist gestützt auf Artikel 9 des Übereinkommens verpflichtet, dem zuständigen Überwachungsorgan, dem Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, regelmässig Staatenberichte zur Umsetzung des Übereinkommens zu unterbreiten.

Der erste Bericht der Schweiz wurde bereits im Dezember 1996 vom Bundesrat genehmigt und vom Ausschuss im März 1998 überprüft. Der nun vorliegende Bericht umfasst in kombinierter Form die Berichtsinhalte des zehnten, elften und zwölften Berichts und enthält Ausführungen zu den rechtlichen und politischen Entwicklungen seit der Präsentation des letzten Berichts im Februar 2014.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Schweiz bei der Umsetzung des Übereinkommens gute Arbeit geleistet und wichtige Empfehlungen des Ausschusses umgesetzt hat. Besondere Erwähnung verdienen unter anderem: Die gefestigte Praxis der Behörden bei der Handhabung des Straftatbestandes der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) sowie eine Vielzahl an gesetzgeberischen Massnahmen auf jeder Stufe (Bund, Kantone und Gemeinden), und die Stärkung des Diskriminierungsschutzes im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme. Weitere wichtige Fortschritte bei der Umsetzung des Übereinkommens konnten erzielt werden dank den Anstrengungen der Behörden und nichtstaatlicher Organisationen zur Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung und durch die Schaffung von Institutionen zur Förderung der Verständigung zwischen Menschen ohne rassistische Benachteiligung und ohne Unterschied von Hautfarbe, Abstammung und nationaler oder ethnischer Herkunft.


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