Bundesrat will Raum- und Verkehrsplanung besser aufeinander abstimmen

Bern, 30.11.2018 - Der Bundesrat erachtet die heutige Koordination zwischen Raum- und Verkehrsplanung insgesamt als zielführend. Er verzichtet deshalb darauf, neue Instrumente zu schaffen, will aber die Planung punktuell noch besser aufeinander abstimmen. Wie er dies zu tun gedenkt, zeigt der Bundesrat im Bericht zum Postulat Vogler auf, den er an seiner Sitzung vom 30. November 2018 verabschiedet hat.

Die Beziehungen zwischen der Verkehrsinfrastruktur, ihrem Ausbau und der räumlichen Entwicklung sind für die Raum- und Verkehrsplanung zentral: So wirkt sich beispielsweise die Siedlungsstruktur direkt auf die Belastung von Verkehrsnetzen aus. Die Netze wiederum beeinflussen auch die Besiedelung des Landes und die Landschaftsqualität. Entsprechend wichtig ist die Abstimmung zwischen der Raum- und Verkehrsplanung, die eine Gemeinschaftsaufgabe aller drei Staatsebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – ist.

Insgesamt erachtet der Bundesrat die heutigen Prozesse und die dazu vorhandenen Instrumente – in erster Linie sind dies die Sachpläne des Bundes, die Richtpläne der Kantone sowie das Programm Agglomerationsverkehr – hinsichtlich der Abstimmung zwischen der Raum- und Verkehrsplanung als ausreichend und zielführend. Dies hält der Bericht «Bessere Koordination zwischen Raum- und Verkehrsplanung» fest, mit dem der Bundesrat das Postulat Vogler (15.4127) erfüllt und den er an seiner Sitzung vom 30.11.2018 verabschiedet hat.

Der Bundesrat kommt in seinem Bericht ferner zum Schluss, dass es nicht notwendig ist, die Kompetenzen zwischen den Staatsebenen bei der Raum- und Verkehrsplanung neu zu verteilen. Bei allen drei Staatsebenen ist eine Verwaltungsorganisation zielführend, die eine effiziente Koordination zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln (Auto, öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr) und der Raumentwicklung fördert. Ausserdem sieht er von der Schaffung neuer Instrumente ab. Der Bund selber hat bereits Schritte zu einer verbesserten Koordination in die Wege geleitet, insbesondere bei den Planungsabläufen, die er aufgrund des neuen Bahninfrastrukturfonds und des neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds überarbeitet hat.
 
Bundesrat schlägt Verbesserungen vor

Trotzdem schlägt der Bericht einzelne Anpassungen und Verbesserungen vor. So soll in erster Linie der «Sachplan Verkehr» als Instrument zur Gesamtverkehrskoordination gestärkt werden. Bei der Realisierung und Mitfinanzierung von Verkehrsprojekten will der Bund noch stringenter deren räumliche Wirkung berücksichtigen. Der Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr misst der Bundesrat künftig einen noch höheren Stellenwert auch in Forschungsprogrammen und Pilotprojekten bei, wie beispielsweise bei den Modellvorhaben zur nachhaltigen Raumentwicklung oder im Rahmen der Koordinationsstelle Nachhaltige Mobilität (KOMO). Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem, bei jeder Richtplananpassung die Vorgaben zur Siedlungsentwicklung vor dem Hintergrund des Sachplans Verkehr und der Strategischen Entwicklungsprogramme Strasse und Schiene zu prüfen. Auch ermuntert er Kantone und Gemeinden, dass sie die Pflicht, Parkplätze zu erstellen, flexibler gestalten und so nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens in kleinräumigen Strukturen und mit kurzen Verkehrswegen fördern. Überdies soll sich das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dafür einsetzen, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen der Raum- und Verkehrsplanung der drei Staatsebenen zu stärken.


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