Bundesrat setzt IVZ-Bestimmungen in Kraft und passt ASTRA-Gebührenverordnung an

Bern, 30.11.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Informationssystems Verkehrszulassung (IVZ) in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er eine Anpassung der Gebührenverordnung des Bundesamts für Strassen beschlossen. Die Bestimmungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.

An Ostern 2018 ist das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und die Kantone erfolgreich in Betrieb genommen worden. Über IVZ wird das Zulassungs- und Kontrollwesen des Strassenverkehrs in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein abgewickelt. Mit dem System werden die drei Datensysteme MOFIS (Fahrzeugzulassung), FABER (Führerzulassung) und ADMAS (Administrativmassnahmen) abgelöst, welche mehr als 30 Jahre lang in Betrieb waren.

An seiner Sitzung vom 30. November 2018 hat der Bundesrat die Inkraftsetzung der entsprechenden Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz (SVG) sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen bezüglich IVZ (Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung, IVZV) per 1. Januar 2019 beschlossen. Die Änderungen beinhalten im Wesentlichen die Zusammenführung der bisher getrennt geführten Datensysteme.

Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Teilrevision der Gebührenverordnung des ASTRA verabschiedet. Nebst sprachlichen Änderungen wurde der Gebührentarif insbesondere im Zusammenhang mit den neuen IVZ-Bestimmungen den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Das dürfte künftig zu tieferen Gebühren für den Bezug von Daten aus dem IVZ führen.


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