Pensionskassen: Investitionen in Zukunftstechnologien

Bern, 30.11.2018 - Der Bundesrat will es den Pensionskassen erleichtern, vermehrt in zukunftsträchtige Technologien in der Schweiz zu investieren. Er wird eine Anpassung der Anlagerichtlinien prüfen. Einen entsprechenden Bericht hat er an seiner Sitzung vom 30. November 2018 verabschiedet. Auch regt er eine Verbesserung der Transparenz der entsprechenden Investitionsmöglichkeiten an.

Investitionen in innovative und zukunftsträchtige Technologien können für Pensionskassen wertvoll sein und der Erfüllung des langfristigen Vorsorgeziels dienen. Der Bundesrat will daher die Einführung einer neuen Anlagekategorie für schweizerisches Venture-Capital (Risikokapital) in den Anlagerichtlinen der beruflichen Vorsorge prüfen, mit einer Limite von ungefähr fünf Prozent der Gesamtanlagen. Daneben regt er an, dass Investitionen in diese Anlageprodukte transparenter dargestellt werden sollen.

Inwieweit die einzelnen Pensionskassen das Potenzial von Anlagen in Venture-Capital ausschöpfen können und wollen, hängt auch von ihrer jeweiligen Risikofähigkeit ab. Die Verantwortung für die Investitionsentscheide liegt weiterhin ausschliesslich beim zuständigen Organ der Pensionskasse.

Diese Änderung geht zurück auf die Motion «Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz» (13.4184) von Ständerat Konrad Graber.


Adresse für Rückfragen

Joseph Steiger
Finanzierung Berufliche Vorsorge
Bundesamt für Sozialversicherungen

+41 58 462 94 18 / joseph.steiger@bsv.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73142.html