Die EKM befürwortet die Unterzeichnung des UNO-Migrationspakts durch die Schweiz

Bern, 28.11.2018 - Die Eidgenössische Migrationskommission EKM befürwortet die Beteiligung der Schweiz am UNO-Migrationspakt. Der Pakt ist eine globale Bemühung, eine nachhaltige und wirksame Migrationspolitik zu verfolgen und bietet einen direkten Nutzen für die Schweizer Migrationspolitik. Die 23 Ziele, zu denen sich die Staaten im Rahmen des Pakts bekennen, sind massvoll und ausgewogen. Jeder Staat kann selber entscheiden, welche Instrumente er umsetzt. Der Pakt hält ausdrücklich fest, dass die Staaten ihre eigene Migrationspolitik weiterführen und die Migration selber steuern können.

Die EKM hat die Entstehung des globalen Migrationspakts genau mitverfolgt, seit die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2016 diesen Prozess lanciert hat. Im April 2018 ist die Kommission in corpore nach Genf gereist, um sich am Sitz der Internationalen Organisation für Migration IOM über den Stand der Arbeiten zu informieren. Im Herbst 2018 hat sie die Endfassung des Dokuments eingehend analysiert.
Gestützt auf diese Analyse erachtet die EKM die Unterzeichnung des Pakts durch die Schweiz als notwendig. Dadurch würde die Schweiz zur globalen Migrationssteuerung beitragen und einen direkten Nutzen für ihre Migrationspolitik erzielen.

Die EKM unterstreicht, dass der Migrationspakt in keiner Weise die Souveränität der Unterzeichnerstaaten einschränkt. Der Pakt hält ausdrücklich fest, dass seine Ziele nicht rechtlich bindend sind und dass jeder Staat seine Migrationspolitik selber bestimmt und umsetzt. Die Unterzeichnerstaaten unterliegen keinem Verpflichtungsmechanismus. Vielmehr erhalten sie mehr Möglichkeiten, sich bei der Umsetzung ihrer Migrationspolitik auszutauschen und zusammenzuarbeiten.

Der Pakt sieht 23 Ziele vor. Diese reichen von einer besseren Qualität der Migrationsdaten über eine Verbesserung der Grenz- und Identitätskontrollen, Hilfe für Menschen in Not, Integrationsförderung, Bekämpfung von Diskriminierung, eine geordnete Rückkehr und die Verminderung von Faktoren, die Menschen zum Verlassen ihres Landes zwingen, bis zum Kampf gegen Schlepper. Diese Ziele erscheinen vernünftig, massvoll und ausgewogen. Sie gehen mit Vorschlägen für politische Massnahmen einher, die von den Staaten ausgewählt werden können ("draw from").

Die Unterzeichnung des Pakts durch die Schweiz, die massgebend an dessen Ausarbeitung mitgewirkt hat, ist von nicht zu unterschätzender Symbolwirkung. Sie macht aus der Schweiz einen verlässlichen Partner für künftige multilaterale und bilaterale Verhandlungen über die Migrationssteuerung.

Die Unterzeichnung des Pakts dürfte auch einen direkten Nutzen in bedeutenden Bereichen der Migrationspolitik mit sich bringen. So unterstreicht der Pakt in seinem Ziel 21 mit Nachdruck, dass jeder einzelne Staat verpflichtet ist, seine eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen. Für die Schweiz ist dies ist eine wesentliche Grundlage für die Verhandlung von wirksamen Rückübernahmeabkommen im Asylbereich. Der Pakt hält auch den Grundsatz einer ethischen Rekrutierung von Arbeitskräften fest, der menschenwürdige Arbeitsbedingungen gewährleisten soll (Ziel 6). Dies ist auch ein wesentlicher Grundsatz für den Schutz der inländischen Arbeitskräfte vor Lohndumping.

Der UNO-Migrationspakt ist sowohl im Hinblick auf eine langfristig bessere Steuerung der globalen Migration als auch aus pragmatischer Sicht ein wertvolles Instrument. Es ist erfreulich zu sehen, dass eine überwältigende Mehrheit der Länder dieser Welt sich dem Pakt anschliessen werden.


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