Starrer Bauzonen-Stopp lässt Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ausser Acht

Bern, 26.11.2018 - Am 10. Februar 2019 stimmen Volk und Stände über die Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» ab. Diese will die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz einfrieren. Der Bundesrat empfiehlt, sie abzulehnen: Ein starrer Bauzonen-Stopp ignoriert die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft sowie kantonale und regionale Unterschiede. «Dies verhindert eine sinnvolle Entwicklung. Damit ist unserem Land nicht gedient», betonte Bundesrätin Doris Leuthard bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung. «Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz hat das Volk schon strengere Massnahmen gegen die Zersiedelung beschlossen.»

Boden ist in der Schweiz nicht unbeschränkt verfügbar. Daher hat das Volk mit dem revidierten Raumplanungsgesetz beschlossen, dass Bauzonen nur noch dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen dürfen. Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. So lässt sich Kulturland zurückgewinnen. Die Kantone sind mit Hochdruck daran, die strengeren Vorgaben umzusetzen – und so für einen besseren Schutz von Natur und Landschaft zu sorgen. Dazu müssen sie die Richtpläne anpassen und vom Bundesrat bis Ende April 2019 genehmigen lassen.  

Initiative will Bauzonen auf unbefristete Zeit einfrieren

Bundesrat und Parlament empfehlen vor diesem Hintergrund, die Zersiedelungsinitiative abzulehnen. Diese will die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz auf unbefristete Zeit auf dem heutigen Stand einfrieren: Neue Bauzonen sollen nur noch geschaffen werden dürfen, wenn andernorts eine mindestens gleich grosse Fläche von vergleichbarem landwirtschaftlichen Ertragswert als Bauzone aufgehoben wird. Die Initiative will in der Verfassung auch festschreiben, welche Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen noch gebaut werden dürfen. Dort dürfen bereits heute nur die nötigsten, an den Standort gebundenen Bauten und Anlagen erstellt werden. Dazu gehören Strassen, Stromleitungen, Seilbahnen oder Antennen sowie Bauten für die Landwirtschaft. Die Initiative will den Kreis der zulässigen Bauten und Anlagen noch enger fassen: Landwirtschaftsbauten sollen nur noch bewilligt werden, wenn sie einen direkten Bezug zur Bewirtschaftung des Bodens haben, also z. B. der Produktion von Freilandgemüse dienen. Heute sind unter gewissen Voraussetzungen z. B. auch Gewächshäuser zulässig. Standortgebundene Bauten, die nicht der Landwirtschaft dienen, dürften ausserhalb der Bauzonen nur noch bewilligt werden, wenn sie im öffentlichen Interesse sind. Dies würde gerade in Tourismusregionen Vorhaben wie Bergrestaurants erschweren. Die dem Parlament vorliegende zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG II) liefert gezielt bessere Massnahmen. Die Initiative fordert zudem, Bund, Kantone und Gemeinden müssten nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens fördern.

Die vorhandenen Siedlungsflächen besser zu nutzen und Bauzonen massvoll festzulegen, ist richtig und wichtig. «Bund, Kantone und Gemeinden sind aber längst auf diesem Weg», erklärte Bundesrätin Leuthard vor den Medien. «Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz hat das Volk schon strengere Massnahmen gegen die Zersiedelung beschlossen.» Die Initiative verkennt dies und erschwert es mit ihrem starren Bauzonen-Stopp, die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv zu halten. «Die Bauzonenfläche auf unbefristete Zeit einzufrieren, lässt die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft sowie die kantonalen und regionalen Unterschiede ausser Acht. Das verhindert eine sinnvolle Entwicklung.»

Ein starrer Bauzonen-Stopp bestraft zudem diejenigen Kantone und Gemeinden, die zurückhaltend Bauzonen geschaffen haben. Wo Bauland verknappt wird, wächst auch die Gefahr, dass die Grundstücks- und Wohnungspreise steigen. Ein unbefristeter Bauzonen-Stopp verschärft dies. Das ist nicht im Interesse der Bevölkerung. Zudem steigt das Risiko, dass sich die Bautätigkeit dorthin verlagert, wo es noch Bauland gibt, selbst wenn dieses Land an einem abgelegenen, schlecht erschlossenen Ort ist. Das verstärkt die Zersiedelung. Die Initiative schadet zudem der Landwirtschaft. Bauten wie Gewächshäuser oder Geflügelhallen dürften grösstenteils nicht mehr auf Landwirtschaftsland erstellt werden. Die Bäuerinnen und Bauern müssten dafür in eine Bauzone ausweichen, wo der Boden viel teurer ist.

Nein zur Initiative, …

  • weil sie die kantonalen und regionalen Unterschiede ausser Acht lässt,
  • weil sie die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ignoriert,
  • weil ein starrer Bauzonen-Stopp eine sinnvolle Entwicklung unseres Landes verhindert,
  • weil die Zersiedelung bereits wirksam bekämpft wird.

Offene Fragen

Bei Annahme der Initiative muss das Parlament die neuen Bestimmungen im Gesetz konkretisieren. Darum ist zum Beispiel offen, wie genau Bauzonen umverteilt würden, falls in einem Kanton neues Bauland geschaffen werden sollte – ob nur innerhalb des betreffenden Kantons oder auch über kantonale Grenzen hinaus in der ganzen Schweiz. Ungewiss sind auch die Kosten, die mit der Aufhebung und Umverteilung von Bauzonen verbunden wären.


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