Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum

Bern, 22.11.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 die Botschaft zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum zur Phase 2 der Schweiz verabschiedet. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln oder sie als Bucheffekten auszugestalten. Zudem soll ein Sanktionssystem für Pflichtverletzungen eingeführt werden.

Am 26. Juli 2016 hat das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes den Bericht zur Phase 2 der Schweiz veröffentlicht. Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen. Sie betreffen die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch. Der Gesetzesentwurf enthält die Massnahmen, die ergriffen werden sollen, um die Empfehlungen des Global Forum umzusetzen.

Der Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen vor, dass Inhaberaktien nur noch zulässig sind, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind. Weiter wird eine Verletzung der Pflicht, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden oder das Aktienbuch und das Verzeichnis über die an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen, unter Strafe gestellt. Zum Informationsaustausch enthält der Gesetzesentwurf Bestimmungen über die Vertraulichkeit von Amtshilfeersuchen sowie die Partei- und Prozessfähigkeit von Parteien, über die im Amtshilfeverfahren Informationen verlangt werden. Zudem wird die Bestimmung über Amtshilfeersuchen, die sich auf gestohlene Daten stützen, präzisiert.

Die Vorlage ist in der Vernehmlassung kritisch aufgenommen worden. Während ihr die Kantone grundsätzlich positiv gegenüberstehen, hat sich eine beträchtliche Anzahl der restlichen Vernehmlassungsteilnehmer negativ geäussert. Der Bundesrat hält an den Hauptpunkten – Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien und Sanktionssystem für Pflichtverletzungen – fest, da sie zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum unabdingbar sind. Werden sie nicht ergriffen, wird die Schweiz in der nächsten Länderüberprüfung des Global Forum, die Ende 2018 beginnt, eine ungenügende Gesamtnote erhalten. Dies hätte nicht nur einen beträchtlichen Reputationsschaden zur Folge: Die Schweiz liefe auch Gefahr, von anderen Staaten auf eine Liste nicht kooperierender Staaten gesetzt zu werden.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird eine Anleitung für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien bzw. deren Ausgestaltung als Bucheffekten publizieren.

Die Vorlage soll im Frühjahr 2019 in die parlamentarische Beratung kommen.


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