Bundesrat veranlasst Korrektur der Abstimmungserläuterungen

Bern, 21.11.2018 - An seiner Sitzung vom 21. November 2018 hat der Bundesrat eine Korrektur der elektronischen Fassung seiner Erläuterungen zur eidg. Abstimmung vom 25. November 2018 veranlasst. Er hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats über diesen Beschluss informiert.

Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrats zur Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts enthalten einen Fehler in der Legende zur Tabelle auf Seite 29: Die Erwähnung des «gewalttätigen Extremismus» in dieser Legende ist nicht korrekt (siehe Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 16. November 2018). Der Bundesrat hat den Fehler in der elektronischen Fassung der Erläuterungen korrigiert.

Mit Brief vom 12. November 2018 hatte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) eine Stellungnahme des Bundesrats zu dieser falschen Angabe in der Legende verlangt. Der Bundesrat hat die Antwort an die GPK-N ebenfalls an seiner Sitzung vom 21. November 2018 verabschiedet.


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