Bundesrat will Zollfahndung stärken

Bern, 21.11.2018 - Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) wird im Bereich der Zollfahndung neu organisiert. Dadurch soll der Schmuggel besser bekämpft werden. Die Sektionen Zollfahndung der einzelnen Zollkreise sowie die Zentralstelle Zollfahndung und die Abteilung Strafsachen und Beschwerden werden zur Hauptabteilung Zollfahndung zusammengefasst. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 die entsprechenden Verordnungsänderungen genehmigt.

Die EZV ist die verfolgende und urteilende Behörde im Bereich von Widerhandlungen gegen das Zollgesetz sowie von Widerhandlungen gegen 16 weitere Bundesgesetze. Heute werden die Strafkompetenzen innerhalb der EZV von den vier Zollkreisen sowie von der Oberzolldirektion wahrgenommen.

Stärkung des Kampfs gegen den Schmuggel durch neue Organisationseinheit

Um die Schlagkraft im Kampf gegen Schmuggel und Finanzbetrug zu steigern, muss die dezentrale Organisationsstruktur der Zollfahndung neu aufgestellt werden. Deshalb wird eine neue Hauptabteilung Zollfahndung unter der Leitung eines Vizedirektors geschaffen. Die bisherigen Sektionen Zollfahndung und die Abteilung Strafsachen und Beschwerden der Oberzolldirektion werden in diese neue Hauptabteilung integriert. Nach wie vor bestehen Standorte der Zollfahndung in Basel, Zürich, Lausanne und Lugano. Die Leitung der Zollfahndung obliegt Urs Bartenschlager, vormals Chef der Kriminalabteilung der Kantonspolizei Solothurn. Er leitet das Reorganisationsprojekt seit dem 1. Juli 2018.

Delegation für abgekürzte Strafverfahren

Hauptpunkt der Vorlage ist die Regelung der Zuständigkeiten bei der Strafverfolgung innerhalb der EZV in der Zollverordnung. Die Verordnung über die Strafkompetenzen der EZV kann aufgehoben werden. Neben der Zollfahndung können auch die übrigen Dienststellen der EZV abgekürzte Strafverfahren neu bis 2000 Franken Busse durchführen, sofern die betroffene Person dem zustimmt. Die neue Aufbauorganisation der EZV bedingt auch formelle Anpassungen bei den Zugriffen auf Informationssysteme im Migrations- und Polizeibereich. Die Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.


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