Bundesrat erhöht die Kapitalanforderungen für inlandorientierte systemrelevante Banken

Bern, 21.11.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 eine Änderung der Eigenmittelverordnung verabschiedet. Demnach werden ab dem 1. Januar 2019 auch die drei inlandorientierten systemrelevanten Banken sogenanntes Gone-concern-Kapital für ihre allfällige Sanierung und Abwicklung halten müssen. Über die entsprechenden Anforderungen für die Stammhäuser der beiden Grossbanken wird der Bundesrat im nächsten Jahr entscheiden.

Gone-concern-Kapitalanforderungen sollen sicherstellen, dass eine in Schwierigkeiten geratene Bank ohne finanzielle Mithilfe des Staates geordnet saniert und abgewickelt werden kann. Nachdem Gone-concern-Kapitalanforderungen für UBS und Credit Suisse bereits 2016 eingeführt wurden, werden diese nun auch für die inlandorientierten systemrelevanten Banken (PostFinance AG, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank) gelten. In der Höhe spiegeln die neuen Anforderungen die schon heute geltenden Going-concern-Kapitalanforderungen, welche die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit bei grösseren Verlusten sicherstellen. Die Spiegelung erfolgt aber anders als bei den Grossbanken nur zu 40 Prozent, da die inlandorientieren Banken international weniger verflochten sind.

Die Überarbeitung der Eigenmittelverordnung bietet Gelegenheit, die Behandlung von Beteiligungen systemrelevanter Banken an ihren Tochtergesellschaften neu zu regeln. Der bisherige Abzug von den Eigenmitteln wird durch eine Risikogewichtung ersetzt.

Ausserdem werden Gruppengesellschaften, die für eine Weiterführung der Geschäftsprozesse einer Bank notwendige Dienstleistungen erbringen, neu der konsolidierten Aufsicht der FINMA unterstellt.

Im ersten Halbjahr 2019 wird der Bundesrat entscheiden, welche Institute innerhalb einer Finanzgruppe die Anforderungen für systemrelevante Banken erfüllen müssen und wie insbesondere die Gone-concern-Kapitalanforderungen an die Schweizer Einheiten der Grossbanken ausgestaltet werden sollen.


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