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Veröffentlicht am 21. November 2018

Bundesrat erhöht die Kapitalanforderungen für inlandorientierte systemrelevante Banken

Bern, 21.11.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 eine Änderung der Eigenmittelverordnung verabschiedet. Demnach werden ab dem 1. Januar 2019 auch die drei inlandorientierten systemrelevanten Banken sogenanntes Gone-concern-Kapital für ihre allfällige Sanierung und Abwicklung halten müssen. Über die entsprechenden Anforderungen für die Stammhäuser der beiden Grossbanken wird der Bundesrat im nächsten Jahr entscheiden.