Internationale Konferenz zum besseren Schutz ziehender Wasservögel

Bern, 21.11.2018 - Zahlreiche Schweizer Seen und Flussabschnitte sind für ziehende Wasservögel von grosser Bedeutung. Deshalb setzt sich die Schweiz für deren Schutz auf internationaler Ebene ein. Der Bundesrat hat am 21. November 2018 das Mandat zur Teilnahme an der 7. Vertragsparteien¬konferenz des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) erteilt. Sie findet vom 4. bis 8. Dezember 2018 in Durban (Südafrika) statt.

Wandernde Wasservögel – wie zum Beispiel Wildenten, -gänse oder Störche – rasten auf ihrem Weg in den Süden an den Seen des Alpennordrandes. Deshalb ist die Schweiz 1999 dem Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) beigetreten.

Die Vertragsparteien werden an der 7. Konferenz, die vom 4. bis 8. Dezember 2018 im südafrikanischen Durban stattfindet, den strategischen Plan für das Abkommen 2019–2027 sowie einen Leitfaden für dessen Umsetzung in Afrika verabschieden. Der Strategieplan definiert und priorisiert Massnahmen zum Schutz der Wasservögel und ihrer Lebensräume. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 das Mandat für die Konferenz erteilt.

Einzelne, in gewissen Regionen gefährdete Wasservogelarten, wie beispielsweise der Papageientaucher oder die Eiderente, sollen besser geschützt werden. Auch sollen allfällige Beeinträchtigungen der Lebensräume und Hindernisse minimiert werden. Die Delegation der Schweiz wird sich dafür einsetzen, Synergien und Kohärenz mit anderen multilateralen Übereinkommen zur biologischen Vielfalt sicherzustellen – insbesondere im Rahmen der Biodiversitätskonvention (CBD) und der Aichi-Ziele sowie der Ziele zur nachhaltigen Entwicklung (sustainable development goals, SGD).


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Sabine Herzog, Delegationsleiterin, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften, BAFU, Tel. +41 58 463 03 40



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