Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sechs Kantonen

Bern, 21.11.2018 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Schwyz, Zug, Freiburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 21. November 2018 verabschiedeten Botschaft festhält.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

im Kanton Schwyz:

  • die Offenlegung der Politikfinanzierung;

im Kanton Zug:

  • die Anpassung des Stimmrechts an das geänderte Erwachsenenschutzrecht;

im Kanton Freiburg:

  • die Offenlegung der Politikfinanzierung;

im Kanton Basel-Stadt:

  • die Aufhebung des Quorums bei Grossratswahlen;
  • das Recht auf Wohnen und den Wohnschutz;

im Kanton Basel-Landschaft:

  • die Unvereinbarkeit für die Mitglieder des Regierungsrates;

im Kanton Appenzell Innerrhoden:

  • den Termin für Initiativen.


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