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Veröffentlicht am 21. November 2018

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sechs Kantonen

Bern, 21.11.2018 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Schwyz, Zug, Freiburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 21. November 2018 verabschiedeten Botschaft festhält.