Abstimmungserläuterungen vom 25. November 2018: Fehler in einer Tabellenlegende

Bern, 16.11.2018 - Die Erläuterungen des Bundesrats zur eidg. Abstimmung vom 25. November 2018 enthalten einen Fehler in einer Tabellenlegende zur Vorlage über die Observationen. In einem Brief an den Bundesrat verlangt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) eine Stellungnahme dazu. Der Bundesrat wird den Brief in der von der GPK-N gesetzten Frist beantworten.

Am 25. November 2018 befinden die Schweizer Stimmberechtigten u.a. über die Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Die Erläuterungen des Bundesrats zu dieser Abstimmungsvorlage enthalten einen Fehler in der Legende zur Tabelle auf Seite 29: Die Erwähnung des «gewalttätigen Extremismus» in dieser Legende ist nicht korrekt. Gemäss Artikel 27 und Artikel 19 des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst vom 25. September 2015 (NDG) darf der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen einsetzen bei Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, Proliferation sowie einem Angriff auf eine kritische Infrastruktur. Hingegen ist der gewalttätige Extremismus von genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen ausgeschlossen. Entwickelt sich der gewalttätige Extremismus jedoch weiter zu Terrorismus, sind solche Massnahmen wiederum möglich, wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 19. Februar 2014 schreibt (BBl 2014 2167).

Diese Präzisierung fehlt in der Legende. Der Bundesrat wird entscheiden, ob er die elektronische Fassung der Abstimmungserläuterungen korrigiert.

Fristgerechte Antwort an die GPK-N

Mit Brief vom 12. November 2018 verlangt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) eine Stellungnahme des Bundesrats zu dieser falschen Angabe in den Abstimmungserläuterungen, wie die Präsidentin der GPK-N gegenüber den Medien bestätigt hat. Der Bundesrat wird den Brief in der von der GPK-N gesetzten Frist vom 21. November 2018 beantworten. Den diesbezüglichen Entscheid wird er an seiner Sitzung vom 21. November 2018 fällen.

Um das Qualitätsmanagement bei den Erläuterungen und den damit verbundenen Entscheidgrundlagen weiter zu verbessern, hat Bundeskanzler Walter Thurnherr eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Er hat die Präsidenten von National- und Ständerat bereits anlässlich des Quartalstreffen der Ratspräsidien mit dem Bundespräsidenten, dem Vizepräsidenten des Bundesrates und dem Bundeskanzler vom 8. November 2018 und danach den Bundesrat darüber informiert.


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