Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022

Bern, 14.11.2018 - Mit der Agrarpolitik ab 2022 will der Bundesrat die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in den Bereichen Markt, Betrieb und Umwelt verbessern. Damit soll die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft Chancen eigenständiger und unternehmerischer nutzen können. Zur finanziellen Unterstützung sieht er für 2022 bis 2025 insgesamt 13,915 Milliarden Franken vor. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am 14. November beauftragt, bis Anfang März 2019 eine Vernehmlassung durchzuführen.

Der Bundesrat folgt mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) dem Grundsatz «Mehr Verantwortung, Vertrauen, Vereinfachung». Damit die Land- und Ernährungswirtschaft auf den in- und ausländischen Märkten erfolgreich agieren, die Ressourcen effizient nutzen und die Umwelt schonen kann, sollen die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in den Bereichen Markt, Betrieb und Umwelt weiterentwickelt werden. Die Marktorientierung, unternehmerischen Potenziale, Selbstverantwortung und Innovationskraft in der Landwirtschaft sollen mit der AP22+ gestärkt werden.

  • Im Bereich Markt soll die Wertschöpfung durch eine konsequentere Marktausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft erhöht werden. Synergien zwischen Nachhaltigkeit und Markt sollen besser genutzt werden können. Dazu beitragen soll die Fokussierung der Milchpreisstützung auf wertschöpfungsstarke Produkte, ein einheitliches System zum Schutz von Herkunftsbezeichnungen für Wein und die Schaffung einer Plattform für Agrarexporte.
  • Im Bereich Betrieb steht die Stärkung des Unternehmertums und der betrieblichen Effizienz bei gleichzeitiger Erhaltung von vielfältigen bäuerlichen Betriebsstrukturen im Fokus. Der technologische Fortschritt und die Digitalisierung sollen optimal genutzt werden können. Vorgesehen ist eine Anpassung des Direktzahlungssystems mit einer Neugestaltung der Versorgungssicherheitsbeiträge mit einem stärkeren Bezug zu Bundesverfassungsartikel 104 Absatz 3 Buchstabe a (Ergänzung des bäuerlichen Einkommens) und einer verstärkten Ausrichtung der Produktionssystembeiträge auf die Nachhaltigkeit. Eine Modernisierung des Boden- und Pachtrechts soll zudem den Quereinstieg in die Landwirtschaft erleichtern. Weiter soll das Landwirtschaftsrecht künftig neue Produktionsformen wie die Produktion von Insekten oder Algen zu Nahrungs- und Futterzwecken ermöglichen.
  • Im Bereich Umwelt sollen die Agrarökosystemleistungen langfristig gesichert und die Umweltbelastung sowie der Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen weiter reduziert werden. Zu diesem Zweck soll insbesondere der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) weiterentwickelt, die Biodiversitätsförderung vereinfacht und wirkungsvoller gestaltet sowie die standortangepasste Landwirtschaft mit regionalen Strategien gefördert werden.

Die AP22+ enthält auch ein Massnahmenpaket, mit dem zentrale Anliegen der Trinkwasserinitiative angemessen berücksichtigt werden sollen. Insbesondere soll die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung pro Fläche gemäss Gewässerschutzgesetz reduziert werden. Im ökologischen Leistungsnachweis sollen Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko nicht mehr angewendet werden dürfen und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel soll verstärkt mit Beiträgen gefördert werden. Bei Bedarf sollen Bund und Kantone die Anforderungen regional gezielt verschärfen können.

Unter Vorbehalt der Beschlüsse des Bundesrats zur Legislaturplanung 2019-2023 beabsichtigt der Bundesrat, dem Parlament landwirtschaftliche Zahlungsrahmen für die Jahre 2022 bis 2025 von 13,915 Milliarden Franken zu beantragen. Die finanzielle Unterstützung der Land- und Ernährungswirtschaft bleibt damit in der heutigen Grössenordnung.


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Jürg Jordi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW,
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