Luftraum für Flughafen Basel-Mülhausen in Vernehmlassung

Bern, 15.09.2006 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt den neu konzipierten Luftraum für den Flughafen Basel-Mülhausen bei den fliegerischen Kreisen in die Vernehmlassung und informiert gleichzeitig die Kantone. Grund für die Ausdehnung des kontrollierten Luft-raumes ist die Inbetriebnahme des Instrumentenlandesystems auf die Südpiste 34 im Herbst 2007. Es ist geplant, den Luftraum nur zu aktivieren, wenn Anflüge auf das ILS 34 stattfinden.

Im vergangenen Mai hatten die französischen Behörden die Installation eines ILS auf die Piste 34 des Flughafens Basel-Mülhausen bewilligt. Es soll das bestehende Verfahren mit einem Endanflug nach Sicht ersetzen. Gemäss Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich ist die französische Seite für die Flugsicherung auf dem binational betriebenen Flughafen verantwortlich. Das BAZL unterstützt aus Sicherheitsüberlegungen die Einrichtung eines ILS auf die Piste 34. Das Amt knüpfte seine Zusage aber an die Bedingung, dass das System nur benutzt werden darf, wenn die Wetterverhältnisse (konkret die Stärke des Nordwindes) keine Landungen von Norden mehr zulassen. Diese Forderung floss denn auch in eine Benutzungsvereinbarung zwischen den Zivilluftfahrtbehörden beider Länder ein. In den letzten fünf Jahren fanden zwischen 5 und 8 Prozent der Landungen von Süden her statt.

Aus Sicherheitsgründen erfolgen An- und Abflüge von Flugzeugen, die nach Instrumenten verkehren, in Lufträumen, in denen die Flugsicherung den Verkehr lenkt. Dadurch können die Flugwege dieser Maschinen vom restlichen, zumeist nach Sicht fliegenden Verkehr getrennt und geschützt werden. Da der Anflug auf das ILS 34 des Flughafens Basel-Mülhausen über ein neues Gebiet führen wird, muss folglich der von der Flugsicherung kontrollierte Luftraum angepasst, das heisst ausgedehnt werden.

Das BAZL hat in Zusammenarbeit mit der französischen und der Schweizer Flugsicherung sowie mit Vertretern der Aviatikverbände den zusätzlich erforderlichen Luftraum für das ILS 34 auf dem Flughafen Basel-Mülhausen definiert. Er umfasst in etwa ein Gebiet zwischen Pruntrut, Sissach, Olten und Wangen an der Aare. Die Untergrenze des Luftraumes variiert zwischen 5700 Fuss (rund 1700 Meter) und 8500 Fuss (rund 2500 Meter) über Meer. Die Untergrenze des Luftraumes entspricht aber nicht dem eigentlichen Flugweg. Da der Luftraum eine Art Schutzhülle bildet, liegt die Flugroute immer oberhalb der definierten Untergrenze (in der Regel um 500 Fuss).

Der erweiterte kontrollierte Luftraum für den Flughafen Basel-Mülhausen bewirkt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit für die Kleinaviatik (vor allem Segelflieger und Hängegleiter). Um die Beeinträchtigungen für diese Benutzer möglichst gering zu halten, sieht das BAZL vor, den Luftraum nur zu aktivieren, wenn tatsächlich Anflüge auf das ILS 34 stattfinden. Ist dies nicht der Fall, sollen Pilotinnen und Piloten den Luftraum weiterhin ohne Auflagen benutzen können. Voraussetzung für diese Lösung ist allerdings mit Blick auf die Sicherheit, dass sich die Benutzer korrekt verhalten und den Luftraum bei einer Aktivierung für das ILS 34 freigeben. Das BAZL will im Frühjahr 2007 mit einer Testphase das Verfahren mit dem Sperren und Freigeben des Luftraumes überprüfen. Während der Versuchsphase werden noch keine Anflüge auf das ILS durchgeführt. Die Inbetriebnahme des Systems ist für Herbst 2007 vorgesehen.

Das BAZL gibt den neuen Luftraum für den Flughafen Basel-Mülhausen in den nächsten Tagen bei den fliegerischen Kreisen bis Ende Oktober in die Vernehmlassung. Gleichzeitig informiert das Amt die fünf unter dem Luftraum liegenden Kantone Basel-Stadt, Basellandschaft, Solothurn, Bern sowie Jura über die Anpassungen. Der Entscheid des Amtes zum Luftraum ist für Anfang 2007 zu erwarten.


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