Bericht des Bundesrates über Goldhandel und Menschenrechte

Bern, 14.11.2018 - In Erfüllung eines Postulats hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. November 2018 seinen Bericht über den Goldhandel vorgelegt. Darin analysiert er den Goldsektor in der Schweiz, erinnert an die bestehenden Initiativen und Massnahmen und formuliert Empfehlungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass kein menschrechtswidrig produziertes Gold in die Schweiz eingeführt wird.

In Anbetracht der Bedeutung des Goldsektors in der Schweiz und unter Berücksichtigung der Risiken im Zusammenhang mit der Goldproduktion in den Ursprungsländern hatte der Bundesrat die Annahme des Postulats 15.3877 vom 21.9.2015 beantragt, mit dem er beauftragt wurde, einen einschlägigen Bericht vorzulegen. Der Edelmetallhandel in der Schweiz wurde bereits im Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz analysiert.

Der Bericht über den Goldhandel stützt sich auf einen Überblick über den Goldsektor in der Schweiz, seine Hauptakteure sowie die potenziellen Risiken und Herausforderungen und enthält eine Bestandsaufnahme der von der Schweiz und von Schweizer Unternehmen durchgeführten Projekte und Massnahmen zur Sicherstellung einer menschenrechtskonformen Goldproduktion.

Die Schweiz ist im internationalen Goldhandel eine wichtige Akteurin. Ein Grossteil der weltweiten Goldproduktion wird von Goldschmelzen in der Schweiz raffiniert. Sie bearbeiten Rohgold oder schmelzen bestehende Goldwaren. 2017 wurden 2404 Tonnen Gold im Wert von 69,6 Milliarden Franken importiert und 1684 Tonnen Gold im Wert von 66,6 Milliarden Franken exportiert. Die Schweizer Raffinerien haben freiwillige Standards eingeführt, um sicherzustellen, dass ihre Erzeugnisse den international anerkannten Sozial- und Umweltstandards entsprechen und dass sie nicht direkt oder indirekt zu Verstössen gegen die Menschenrechte beitragen.

Die Schweiz setzt sich im In- und Ausland dafür ein, dass kein menschenrechtswidrig produziertes Gold in die Schweiz importiert wird. Der Goldhandel in der Schweiz unterliegt einer der strengsten Gesetzgebungen der Welt. Insbesondere das Edelmetallkontrollgesetz und das Geldwäschereigesetz sollen gewährleisten, dass Schweizer Raffinerien kein Gold betrügerischer Herkunft verarbeiten.

Der Bund setzt sich für die Standards in den OECD-Leitsätzen ein und fördert deren Umsetzung durch die Unternehmen. So unterstützt die Schweiz seit 2012 die Bemühungen der OECD, mit denen sichergestellt werden soll, dass Unternehmen, die Gold kaufen, mit ihrer Tätigkeit nicht bewaffnete Konflikte anheizen. Die 2013 von der Schweiz lancierte Better Gold Initiative (BGI) entwickelt Wertschöpfungsketten für Gold, das unter Einhaltung freiwilliger Nachhaltigkeitsstandards in Kleinminen produziert wurde. Dank der Initiative konnten zwischen 2013 und 2017 rund 2,5 Tonnen Gold unter verantwortungsvollen Bedingungen produziert und gehandelt werden. Über die Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Schweiz zudem diverse Projekte wie beispielsweise jenes zur verantwortungsvollen Goldgewinnung in der Mongolei.

Der Bundesrat empfiehlt in seinem Bericht Massnahmen zur Umsetzung durch die Bundesverwaltung. Er sieht beim Gold Handlungsbedarf in Bezug auf die Transparenz und die Lieferkette. Die Rückverfolgbarkeit des Edelmetalls ist von wesentlicher Bedeutung, denn nur dadurch lässt sich vermeiden, dass menschenrechtswidrig produziertes Gold in die Schweiz eingeführt wird. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den Multi-Stakeholder-Dialog zu vertiefen und die Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der verantwortungsvollen Goldproduktion auszubauen.


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