Bundesrat genehmigt SIL-Objektblatt für den Flughafen Genf

Bern, 14.11.2018 - An seiner Sitzung vom 14. November 2018 hat der Bundesrat das für den Flughafen Genf massgebende Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) genehmigt. Damit erhält der Genfer Flughafen erstmals einen generellen Rahmen für den Betrieb und für die Entwicklung der Infrastruktur bis zum Jahr 2030. Dank eines neuen Mechanismus legt das Objektblatt auch Zielwerte für die Senkung der Lärmbelastung fest.

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Raumplanungsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Als solches legt er die strategische Ausrichtung fest und bekräftigt die nationale Bedeutung des Flughafens Genf innerhalb des Gesamtverkehrssystems und für die internationale Anbindung der Schweiz. Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Genf enthält verbindliche Aussagen namentlich zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Perimeter und zur Ausstattung des Flughafens, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung sowie zum Natur- und Landschaftsschutz.

Das Objektblatt ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone sowie der Flughafenbetreiberin und berücksichtigt gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Komponenten. Die Festlegungen widerspiegeln die Suche nach einem Gleichgewicht zwischen dem Wunsch nach einem leistungsfähigen Flughafen und dem Erfordernis, die Belastungen für Bevölkerung und Umwelt zu begrenzen

2017 zählte der Flughafen Genf 191 000 Flugbewegungen und 17,3 Millionen Passagiere. Diese Zahlen veranschaulichen seine Bedeutung für das schweizerische Verkehrssystem. Die Einbindung in das dichte Netz der internationalen Flugverbindungen trägt massgeblich zum Wohlstand unseres Landes bei. Bis 2030 dürfte der Luftverkehr am Flughafen Genf auf 236 000 Flugbewegungen und 25 Millionen Passagiere pro Jahr zunehmen.

Gemäss dem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz muss der Flughafen Genf diese wachsende Nachfrage bewältigen können. Vor diesem Hintergrund legt das Objektblatt einen neuen Mechanismus fest, indem ein langfristiges Reduktionsziel bezüglich der Lärmbelastung definiert wird. Der Mechanismus enthält zwei Lärmbelastungskurven, welche die Ausdehnung des Gebiets festlegen, das dem Fluglärm ausgesetzt ist. Die erste Kurve, die ab sofort für die zuständigen Behörden und die Flughafenbetreiberin gilt, legt die maximale Zunahme des Luftverkehrslärms fest. Die zweite Kurve mit tieferen Werten gibt die Zielwerte für die langfristige Lärmreduktion wieder. Dieses Reduktionsziel soll durch die schrittweise Erneuerung der Luftfahrzeugflotte, welche den Flughafen anfliegt, sowie durch die zu ergreifenden Massnahmen zur Verminderung von Verspätungen erreicht werden. Letztere betreffen insbesondere Abflüge, die für den Tag geplant sind und auf einen Zeitpunkt nach 22 Uhr verschoben werden.

Im Zuge des Anhörungsverfahrens gingen beim BAZL 345 Stellungnahmen ein. Im erläuternden Bericht wurden diese analysiert und behandelt. Einige der vorgeschlagenen Änderungen wurden berücksichtigt. Namentlich die über französisches Gebiet führende Route «KONIL courte» wird durch grenzüberschreitende Instanzen zu analysieren sein, um sich auf eine schrittweise Reduktion der nächtlichen Benutzung dieser Route einigen zu können.

Mit der Verabschiedung des SIL-Objektblatts kann nun das Verfahren zur Festlegung der zulässigen Lärmbelastung eingeleitet werden. Diese Werte werden für Dritte verbindlich sein und unter oder an der vom Objektblatt definierten Obergrenze liegen. Anschliessend wird der Lärmkataster aktualisiert und ein System zur jährlichen Überwachung eingerichtet werden. Dieses wird die Einhaltung der zugelassenen Lärmbelastung überprüfen und deren Entwicklung verfolgen.


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