Bundesrat schickt CO2-Abgabe in die Vernehmlassung

Bern, 11.06.2004 - Der Bundesrat will die vom Gesetz vorgeschriebenen klimapolitischen Ziele mit zusätzlichen Massnahmen erreichen. Er will im Vernehmlassungsverfahren vier mögliche Varianten unterbreiten. Drei davon enthalten eine CO2-Abgabe, eine umfasst einen freiwilligen Klimarappen auf Treibstoffen. An seiner Aussprache hat der Bundesrat beschlossen, die ausgearbeiteten Varianten im Herbst in die Vernehmlassung zu schicken. Welche Lösung er dem Parlament konkret vorschlagen wird, wird er vom Ergebnis der Vernehmlassung, aber auch von der Vorgehensweise in anderen europäischen Ländern sowie der Konkurrenzsituation der einheimischen Wirtschaft abhängig machen. Die definitiven Entscheide wird er nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse fällen.

Die Klimaexperten erwarten bis Ende dieses Jahrhunderts eine globale Erwärmung zwischen 1,4 und 5,8 Grad Celsius. Diese ist nach heutigem Wissenstand vor allem auf den massiven Anstieg der Treibhausgase (insbes. CO2) zurückzuführen. Sie führt auch bei uns sehr wahrscheinlich zu häufigeren Extremereignissen wie Hitzetage und starken Niederschlägen. In der Schweiz dürften sich die durch Rutschungen und Überschwemmungen bedrohten Flächen ausweiten.

Zur Eindämmung der Klimaerwärmung wurde 1997 von der internationalen Staatengemeinschaft das so genannte Kyoto-Protokoll ausgehandelt. Es wurde auch von der Schweiz ratifiziert und verlangt für die Periode 2008 bis 2012 gegenüber 1990 die Reduktion der Treibhausgase um acht Prozent. Kernstück für die Umsetzung der Klimapolitik in der Schweiz ist das vom Parlament beschlossene CO2-Gesetz.

Die neusten CO2-Perspektiven zeigen, dass die bisher in der Schweiz getroffenen Massnahmen nicht genügen, um die Ziele des CO2-Gesetzes bis im Jahr 2010 zu erreichen: Ohne weitere Massnahmen dürften die CO2-Emissionen bis 2010 gegenüber 1990 gesamthaft nur um 3,8 Prozent sinken statt um 10 Prozent, wie es das CO2-Gesetz verlangt. Die Ziellücken sind bei Treib- und Brennstoffen immer noch gross (siehe Faktenblatt 1; pdf, 30kB). Laut Gesetz muss der Bundesrat die CO2-Abgabe einführen, wenn die klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden können. Dabei hat das Parlament die Abgabesätze zu genehmigen.

Der Bundesrat würdigte die freiwilligen Anstrengungen der Wirtschaft die CO2-Emissionen zu reduzieren. In Zielvereinbarungen mit dem UVEK haben sich bereits mehr als 600 Unternehmen verpflichtet. Davon wollen sich 300 von einer späteren Abgabe befreien. Er stellte fest, dass sich allein mit diesen Massnahmen der Auftrag des Gesetzes nicht erfüllt werden kann.

Der Bundesrat sieht deshalb Handlungsbedarf. In einer Vernehmlassung, die im Herbst gestartet werden soll, will er die Tragfähigkeit verschiedener Varianten mit einer CO2-Abgabe sowie eines Klimarappens auf Treibstoffen ausloten. Mit ein Grund für die Erhebung einer CO2-Abgabe sind die von der Wirtschaft erbrachten Vorleistungen. Nur mit einer CO2-Abgabe kann verhindert werden, dass jene Unternehmen bestraft werden, die bereits freiwillig Massnahmen gegen den CO2-Ausstoss getroffen haben. Zur Diskussion stehen folgende Varianten:

  1. CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen. Als Abgabehöhe sind bei den Brennstoffen umgerechnet auf Heizöl „Extraleicht“ rund 9 Rappen pro Liter vorgesehen. Auf Treibstoffen werden in einer ersten Stufe 15 Rappen pro Liter erhoben und später auf 20 bis 30 Rappen pro Liter erhöht.
  2. Moderate CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen, wobei ein Teil der Erträge für den Zukauf von Zertifikaten im Ausland verwendet wird. Der Abgabesatz auf Treibstoffen würde auf 15 (statt 30 Rappen wie bei Variante 1) beschränkt. Die Teilzweckbindung würde eine Revision des CO2-Gesetzes bedingen.
  3. Einführung einer CO2-Abgabe auf Brennstoffen von umgerechnet auf Heizöl „Extraleicht“ rund 9 Rappen pro Liter. Bei den Treibstoffen soll dem Klimarappen als freiwilliger Massnahmen eine Chance eingeräumt werden. Die CO2-Abgabe bleibt jedoch auch hier eine Option, falls der Klimarappen nicht die erforderliche Wirkung zeigt.
  4. Einführung eines Klimarappens auf Treibstoffen. Mit den Einnahmen sollen Massnahmen im Brenn- und Treibstoffbereich finanziert werden. Auf eine CO2-Abgabe wird vorläufig verzichtet und stattdessen auf die freiwillige Massnahme des Klimarappens gesetzt. Die CO2-Abgabe bleibt eine Option, falls dieser nicht die erforderliche Wirkung zeigt.

Bei der CO2-Abgabe handelt es sich um keine Steuer, sondern um eine Lenkungsabgabe, deren Erträge an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückfliessen. Hingegen ist der Klimarappen eine freiwillige Massnahme, deren Erträge für die Förderung von energieeffizienten und –sparenden Massnahmen und für den Erwerb von Zertifikaten aus dem Ausland verwendet werden.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten und im Herbst in die Vernehmlassung zu geben. Insbesondere sollen die finanz-, wirtschafts- und klimapolitischen Auswirkungen der verschiedenen Varianten dargelegt werden. Nach Vorliegen der Vernehmlassungsresultate wird der Bundesrat das weitere Vorgehen festlegen.

Anrechnung von Massnahmen im Ausland

Ob mit oder ohne Klimarappen: Das CO2-Gesetz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, auch Reduktionsmassnahmen im Ausland an die Reduktionsziele anrechnen zu lassen. Der Bundesrat will davon Gebrauch machen und die Rahmenbedingungen in einer Verordnung festlegen. Folgende Punkte sind darin im Detail festzulegen:

  • Anforderungen an Qualität und Nachweis von Massnahmen zur CO2-Reduktion im Ausland;
  • Umfang der Anrechnung von Massnahmen im Ausland („Supplementarität“);
  • Umfang der Anrechnung von Brennstoffmassnahmen an das Treibstoffziel.

Diese Verordnung über die Anrechnung an die CO2-Ziele soll vom Bundesrat gleichzeitig mit dem Variantenentscheid verabschiedet werden.


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