Die Schweiz benötigt Basisdienste für E-Government

Bern, 22.11.2018 - Am 22. November 2018 hat die Europäische Kommission den E-Government-Benchmark 2018 veröffentlicht. Die Studie zeigt, dass die Verfügbarkeit von Basisdiensten entscheidend ist für eine erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltung. Der Schweiz weist sie hierbei grossen Aufholbedarf aus.

Die Europäische Kommission untersucht in der Studie E-Government-Benchmark den Fortschritt in der Digitalisierung der Verwaltung. Über jeweils zwei Jahre lässt sie dafür in acht Ereignissen aus dem privaten und geschäftlichen Umfeld die Erfüllung der Hauptindikatoren Nutzerfreundlichkeit, Transparenz, grenzüberschreitende Mobilität für die Bevölkerung und die Unternehmen sowie Basisdienste überprüfen. An der diesjährigen Studie nahmen die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie sechs weitere Staaten, darunter die Schweiz, teil. Malta, Estland, Österreich, Lettland und Dänemark schneiden in der Gesamtbewertung der Erhebung am besten ab.

Die Schweiz konnte ihr E-Government-Angebot in den meisten untersuchten Hauptindikatoren im Vergleich zu den Vorjahren verbessern. Am stärksten zulegen konnten die hiesigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Mobilität für Unternehmen (2014/2015: 56 Prozent, 2016/2017: 70 Prozent). Einen grossen Rückstand hat die Schweiz dagegen bei den Basisdiensten. Dies liegt daran, dass die staatliche «digitale Post», also der elektronische Versand von Informationen und Dokumenten zwischen Staat und Bevölkerung oder Unternehmen noch wenig etabliert ist. Zudem ist eine staatlich anerkannte elektronische Identität noch nicht verfügbar, und erst sehr wenige Behörden bieten den Service an, Formulare mit bereits vorliegenden Daten vorauszufüllen. Gemäss Studie verfügen die im E-Government führenden Staaten über sehr gute Basisdienste.

Bund, Kantone und Gemeinden haben im Rahmen ihrer gemeinsamen E-Government-Aktivitäten bereits wichtige Basisdienste wie die Plattform für den sicheren Datenaustausch (sedex) aufgebaut. In der aktuellen E-Government-Strategie erarbeiten sie u. a. den rechtlichen Rahmen für eine staatlich anerkannte elektronische Identität. Der Aufbau von weiteren Basisdiensten soll in der E-Government-Strategie 2020–2023, die momentan in Arbeit ist, fortgesetzt werden.


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