Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Ghana tritt in Kraft

Bern, 08.11.2018 - Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und auf Veräusserungsgewinnen zwischen der Schweiz und Ghana ist am 29. Oktober 2018 in Kraft getreten. Es passt die Amtshilfeklausel dem internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage an.

Das Änderungsprotokoll zum DBA wurde von den beiden Staaten am 22. Mai 2014 unterzeichnet. Es passt das DBA mit Ghana aus dem Jahre 2008 den heutigen Verhältnissen an und beinhaltet den aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage. Das Änderungsprotokoll ist am 29. Oktober 2018 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen werden auf Auskunftsersuchen für Steuerjahre mit Beginn am 1. Januar 2019 oder auf spätere Steuerjahre anwendbar sein. Das DBA wird zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Steuerfragen zwischen den beiden Staaten beitragen.


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