Abstimmungserläuterungen vom 25. November 2018: Anzahl Observationen korrigiert

Bern, 07.11.2018 - Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrats zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. November 2018 enthalten Zahlen zu den Observationen bei der Invalidenversicherung (IV), die nach einer Überprüfung korrigiert wurden. Die Anpassung kann im bereits gedruckten Abstimmungsbüchlein nicht mehr gemacht werden; die elektronische Version der Erläuterungen wurde jedoch in allen vier Sprachen angepasst. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die neuen Zahlen auf seiner Website aufgeschaltet.

In der gedruckten Fassung der Abstimmungserläuterungen steht: «Die IV hat in der Zeit von 2009 bis 2016 im Durchschnitt in rund 2000 Fällen jährlich den Verdacht auf einen Versicherungsmissbrauch abgeklärt, davon in rund 220 Fällen mit einer Observation.» Nach dem Druck der Abstimmungserläuterungen hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bemerkt, dass diese Zahlen nicht richtig sind. Es hat deshalb eine Überprüfung bei den kantonalen IV-Stellen angeordnet und die neuen Zahlen veröffentlicht. In den Abstimmungserläuterungen muss es korrekt heissen: «Die IV hat in der Zeit von 2010 bis 2016 im Durchschnitt in rund 2400 Fällen jährlich den Verdacht auf einen Versicherungsmissbrauch abgeklärt, davon in rund 150 Fällen mit einer Observation.»

Das BSV hat die neuen Zahlen am folgenden Ort aufgeschaltet: bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > Invalidenversicherung IV > Grundlagen & Gesetze > Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs in der IV. Die Bundeskanzlei hat die auf www.admin.ch publizierte elektronische Version der Abstimmungserläuterungen entsprechend korrigiert.


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