Nachträgliche Genehmigung von internationalen Rüstungsvereinbarungen

Bern, 07.11.2018 - Bei einer gründlichen Analyse und Verbesserung der internen Prozesse hat armasuisse festgestellt, dass gewisse internationale Rüstungsvereinbarungen von beschränkter Tragweite nicht vom Bundesrat genehmigt worden waren. In seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat deshalb diese Verträge nachträglich genehmigt. Damit wird den Empfehlungen des Parlaments Rechnung getragen. Die Vereinbarungen regeln den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit im Unterhalt von verschiedenen bei der Schweizer Armee eingeführten Systemen.

Um die im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 6. Oktober 2015 über die internationalen Kooperationen bei der militärischen Ausbildung und Rüstung gegebenen Empfehlungen umzusetzen, hat armasuisse unter anderem die internen Prozesse im Zusammenhang mit völkerrechtlichen Verträgen gründlich analysiert und verbessert. Dabei wurde festgestellt, dass armasuisse einige Verträge von beschränkter Tragweite unterzeichnet hatte, obschon die Abschlusskompetenz beim Bundesrat liegt und auch keine Delegation des Bundesrates vorliegt. Trotzdem sind die Verträge seit ihrem Inkrafttreten rechtskräftig und völkerrechtlich gültig.

Das VBS hat nun, im Einvernehmen mit der Direktion für Völkerrecht (EDA) und dem Bundesamt für Justiz (EJPD), die betroffenen Verträge dem Bundesrat zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet.

Es handelt sich dabei um 24 bi- und multinationale Verträge. Sie regeln unter anderem den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit im Unterhalt beim Kampfpanzer Leopard 2, dem Schützenpanzer CV 90, dem Radschützenpanzer Piranha, dem Leichten Fliegerabwehr-Lenkwaffensystem Stinger und dem Kampfflugzeug F/A-18 Hornet. 


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