Bundesrat stärkt die Zusammenarbeit mit Frankreich bei der militärischen Ausbildung

Bern, 07.11.2018 - An der Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat ein neues Abkommen über die militärische Ausbildungszusammenarbeit zwischen der Schweiz und Frankreich genehmigt. Mit dem Abkommen erneuert und verbessert der Bundesrat die Möglichkeiten unter anderem für gemeinsame Übungen im Luftraum oder für Ausbildungsprogramme bei der Cyber-Defence. Zudem regelt es rechtliche Fragen rund um den Status des eingesetzten Personals im jeweiligen Gastland.

Frankreich gehört neben Deutschland und Österreich zu den drei wichtigsten Kooperationspartnern der Schweizer Armee. Die langjährige Ausbildungszusammenarbeit basiert bis heute auf einem Ausbildungsabkommen von 2003. Dieses bestehende Abkommen entspricht nicht mehr den heutigen Standards, unter anderem in den Bereichen der Rechtsstellung von Angehörigen der Streitkräfte im jeweils anderen Staat und der Haftung. Zudem haben sich die Bedürfnisse der Ausbildungszusammenarbeit im militärischen Bereich sowohl in Frankreich wie auch in der Schweiz geändert.

Gemeinsame Ausbildungsaktivitäten

Das neue Abkommen regelt, in welchen Bereichen die Schweizer Armee und die französischen Streitkräfte zusammenarbeiten können. Dabei handelt es sich in erster Linie um gemeinsame Ausbildungsaktivitäten wie zum Beispiel Übungen im Luftraum und im Bereich der humanitären Hilfe oder Konferenzen und Ausbildungsprogrammen bei der Cyber-Defence oder weiteren Bereichen. Gleichzeitig regelt das Abkommen auch selbständige Übungen im alpinen Raum in den Grenzregionen, wobei diese nur unbewaffnet und nach vorgängiger Genehmigung durch den Gaststaat stattfinden dürfen.

Neben der Ausbildungszusammenarbeit regelt das Abkommen auch den Status des eingesetzten Personals. Dazu gehören Fragen der medizinischen Betreuung, der Sicherheit sowie der Finanzen.

Wie vergleichbare, mit anderen Staaten abgeschlossene Übereinkommen im Bereich der militärischen Ausbildungszusammenarbeit beschränkt sich auch dieses Abkommen auf die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der militärischen Ausbildung. Eine darüberhinausgehende Zusammenarbeit – insbesondere die Planung und Durchführung militärischer Operationen – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Bundesrat hat den Chef VBS, Bundesrat Guy Parmelin, ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen. Es tritt nach der für Frankreich notwendigen parlamentarischen Genehmigung in Kraft.


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