Der Bundesrat lehnt die «Pflegeinitiative» ohne Gegenvorschlag ab

Bern, 07.11.2018 - Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» zur Ablehnung. An seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat er die entsprechende Botschaft verabschiedet. Als nächstes befasst sich das Parlament mit der «Pflegeinitiative». Im März hatte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, einen Massnahmenplan zur Pflege zu erarbeiten.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bestehende Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung (117a BV) ausreichend ist, um die Pflege zu stärken. Die Pflege ist integraler Bestandteil dieser Grundversorgung. Die Forderung der Initiantinnen und Initianten nach einer direkten Abrechnung von Pflegeleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hätte zudem Mehrkosten im Gesundheitswesen zur Folge.

Der Bundesrat hat in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit anderen Partnern verschiedene Massnahmen ergriffen, um dem Fachkräftemangel in den Pflegeberufen zu begegnen. Dazu gehören die Finanzierung von Wiedereinstiegsprogrammen und Massnahmen, um in der Langzeitpflege das Personal zu erhalten. Das EDI ist zudem im Auftrag des Bundesrats daran, zusammen mit anderen Akteuren einen zusätzlichen Massnahmenplan zu erarbeiten.


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