Das BAZL prüft ein neues Anflugverfahren in Lugano
Bern, 31.03.2005 - Der Flughafen von Lugano hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einen Vorschlag für ein neues Anflugverfahren unterbreitet. Es handelt sich dabei allerdings noch nicht um einen offiziellen Antrag der Flugplatzbetreiberin, sondern um eine Vorabklärung. Dieses Landeverfahren aus Süden erfolgt nicht in der Pistenachse wie bei einem normalen Anflug. Das Verfahren weicht folglich von internationalen Normen ab und könnte nur mit Ausnahmebewilligungen genehmigt werden. Da die Sicherheit eines solchen Anflugverfahrens nicht erwiesen ist, verlangt das BAZL nach einer Stellungnahme von unabhängigen Experten. Bis eine solche vorliegt und um den Linienverkehr auf dem Flughafen Lugano weiter zu ermöglichen ist das BAZL bereit, das aktuelle Übergangskonzept verlängern, das Ende Oktober 2005 ausläuft.
Um die Rahmenbedingungen für den Flughafen zu verbessern, hat die Betreibergesellschaft Ende 2004 dem BAZL ein Gesuch um Vorprüfung eines neues Anflugverfahrens auf die Südpiste ( Piste 01) eingereicht. Im Gegensatz zum herkömmlichen Anflug in der Verlängerung der Piste sieht das vorgeschlagene Verfahren einen schrägen Anflug vor, um erst in der Schlussphase auf die Pistenachse einzuschwenken. Dieses Anflugverfahren, das für Luftfahrzeuge geeignet ist, die für einen Sinkflugwinkel von 5,5 Grad zugelassen sind, ist nach Ansicht der Flugplatzbetreiberin eine Alternative zum gegenwärtigen Verfahren, das am 30. Oktober 2005 auf Grund der Auflagen des BAZL abgelöst werden soll. Ab dem 1. November sind nur noch Flugzeuge für einen Instrumentenanflug auf die Piste 01 zugelassen, die über eine Zertifizierung für einen Anflugwinkel von 6,65 Grad verfügen. Heute beträgt die erforderliche Zertifizierung 6 Grad.
Die Studie muss von einem anerkannten Institut durchgeführt werden, das vom BAZL vorgängig akzeptiert wurde. Das BAZL bestimmt später gegebenenfalls auch die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit ein solches Abflugverfahren genehmig werden kann. Da die Erarbeitung einer solchen Studie mehrere Monate in Anspruch nehmen kann und um den Linienverkehr auf dem Flughafen Lugano nicht zu unterbrechen, ist das BAZL bereit, die geltende Übergangsregelung über den 30. Oktober 2005 hinaus zu verlängern.
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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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