Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras erklärt die Abstimmung vom 18. Juni 2017 in Moutier für ungültig: Der Bund mahnt zur Ruhe

Bern, 05.11.2018 - Bundesrätin Sommaruga hat am 5. November 2018 im Namen des Bundesrates den Entscheid der Regierungsstatthalterin des Berner Juras zur Kenntnis genommen, gemäss welchem die Abstimmung vom 18. Juni 2017 über die Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier nicht gültig ist. Sie hofft, dass der Entscheid mit Fassung aufgenommen wird und mahnt zur Ruhe. Der Entscheid ist noch nicht endgültig: Wie es sich in einem Rechtsstaat gehört, kann dagegen noch beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern und gegebenenfalls beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden.

Der Bund wirkt im Juradossier wie seit mehreren Jahrzehnten weiterhin in seiner vermittelnden Rolle mit. Er hat im Rahmen der Tripartiten Jurakonferenzen verschiedene Massnahmen getroffen, um die in Moutier in den letzten Monaten zu beobachtenden Spannungen zu lösen. Die Regierungen der Kantone Bern und Jura haben Anfang Oktober 2018 eine Charta für Moutier verabschiedet. Diese konnte und kann von jeder Person, der die Achtung des politischen und staatsbürgerlichen Dialogs wichtig ist, unterzeichnet werden.

Eine Tripartite Konferenz zur Prüfung des Entscheids

In einer nächsten Tripartiten Jurakonferenz, die noch diesen Monat durchgeführt werden wird, werden Bundesrätin Sommaruga und die Regierungen der Kantone Bern und Jura den Entscheid der Regierungsstatthalterin vertieft prüfen. Bevor die politischen und rechtlichen Konsequenzen gezogen werden können, muss jedoch noch abgewartet werden, ob gegen den Entscheid eine Beschwerde eingereicht wird.

Die Abstimmung vom 18. Juni 2017 war eine der am meisten überwachten Abstimmungen der Schweizer Geschichte. Auf Ersuchen des Gemeinderates von Moutier und der Regierungen der Kantone Bern und Jura hatten Beobachterinnen und Beobachter des Bundes Massnahmen in Bezug auf die Aushändigung der Abstimmungsunterlagen in den Spitälern und Pflegeheimen, den Versand der Abstimmungsunterlagen durch die Post und die Versiegelung der für die Abstimmung verwendeten Urnen ergriffen. Die briefliche Stimmabgabe erfolgte an die Adresse des Bundesamtes für Justiz. Die abgegebenen Stimmen wurden am 18. Juni 2017 nach Moutier weitergeleitet, damit sie dort ausgezählt werden können. Darüber hinaus wurde bei der Auszählung der Stimmen eine systematische Kontrolle der Stimmausweise vorgenommen.

Die Beobachterinnen und Beobachter hatten hingegen nicht den Auftrag, den Verlauf der Kampagne vor der Abstimmung zu überwachen. Sie konnten sich auch nicht zum Verdacht auf fiktive Wohnsitze äussern.


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