ILS für Piste 28 auf dem Flughafen Zürich: Benutzungsbedingungen publiziert

Bern, 15.09.2006 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Benutzungsbedingungen für das Instrumentenlandesystem (ILS) auf die Piste 28 des Flughafens Zürich definiert und veröffentlicht. Die Inbetriebnahme des Systems ist für Ende Oktober vorgesehen. Die operationelle Freigabe wird das BAZL jedoch erst nach Abschluss der laufenden Sicherheitsüberprüfung erteilen.

Formal hatten das UVEK und das BAZL dem Flughafen Zürich im Frühjahr 2004 mit der Plangenehmigung und dem Gutheissen der Betriebsreglements-Änderung grünes Licht für die Inbetriebnahme eines ILS auf der Piste 28 gegeben. Aufgrund betrieblicher und technischer Erfordernisse setzte der Flughafen in Absprache mit der Flugsicherung Skyguide den Termin für die Betriebsaufnahme des ILS 28 auf den 26. Oktober 2006 fest. Zuvor muss das BAZL dem System noch die operationelle Freigabe erteilen. Das Amt wird sein Plazet erst geben, wenn die sich im Gang befindliche Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen ist und sich daraus ergebende Massnahmen umgesetzt sind.

Das BAZL hat jetzt zuhanden der Piloten die Benutzungsbedingungen für das ILS 28 publiziert. Es handelt sich um die technischen Karten mit Informationen insbesondere über Navigationspunkte, Anflugsegmente, Anflugwinkel und die Mindestsichtwerte. Letzteren kommt eine entscheidende Bedeutung zu, kann ein Pilot den Anflug doch nur durchführen, wenn diese Mindestwerte gegeben sind. Gestützt auf eine umfassende Analyse hat das BAZL die technisch erforderlichen Minimalwerte auf 4000 Meter horizontale Sicht und 762 Fuss (rund 230 Meter) Wolkenuntergrenze festgelegt.

Bis auf Weiteres werden für das System aber nicht die technischen Minima zur Anwendung gelangen, sondern die bereits für den heutigen Anflug auf das Drehfunkfeuer gültigen Werte von 4300 Meter horizontale Sicht und 1200 Fuss Wolkenuntergrenze. Dies hatte das Bundesgericht Ende März 2006 in seinem Entscheid zum ILS 28 festgelegt.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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