Trauerarbeit unterstützen: Eltern erhalten auf Wunsch ein Dokument für Fehlgeborene

Bern, 31.10.2018 - Um die Trauerarbeit der Eltern zu unterstützen, werden die Zivilstandsämter ab 2019 auf Wunsch der Betroffenen ein Dokument für Fehlgeborene ausstellen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2018 eine entsprechende Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird der Bund zudem neu allein für den Betrieb und die Entwicklung des elektronischen Personenstandsregisters Infostar verantwortlich sein.

Ab 2019 können Eltern auf Wunsch eine Fehlgeburt dem Zivilstandamt melden. Das Amt stellt ohne Vorladung der Eltern und in einem vereinfachten Verfahren eine Bestätigung aus. Hingegen werden Fehlgeborene nicht im Personenstandsregister eingetragen - im Gegensatz zu Totgeborenen, die mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm oder nach der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche tot geboren werden. Der Bundesrat verzichtet auf einen solchen Eintrag, weil eine Mehrheit der Kantone sowie die für das Zivilstandswesen verantwortlichen Kreise diesen Vorschlag in der Vernehmlassung als "systemfremd" kritisiert und eine einfachere Lösung gefordert haben. Die neue Regelung berücksichtigt diese Einwände ebenso wie das Anliegen, die Trauerarbeit der Eltern zu unterstützen und die Formalitäten rund um die Bestattung zu erleichtern.

Bund für Infostar verantwortlich

Als Folge der am 15. Dezember 2017 verabschiedeten Revision des Zivilgesetzbuches übernimmt der Bund zudem ab 2019 die alleinige Verantwortung für den Betrieb und die Entwicklung des elektronischen Personenstandsregisters Infostar. Damit ändern sich die Rechte und Pflichten der Kantone, was Anpassungen der ZStV erfordert. Demnach entrichten die Kantone dem Bund jährlich 600 000 Franken und stellen ihm unentgeltlich Fachpersonen zur Verfügung. Im Gegenzug wird eine Kommission geschaffen, in der die Kantone ihre Anliegen in Bezug auf die Entwicklung des Systems einbringen können.


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