Bundesrat will Aufsichtspflicht der Verwaltungsräte von bundesnahen Unternehmen stärken

Bern, 26.10.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018 Stellung genommen zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) vom 28. August 2018 über Interessenbindungen bei Verwaltungsräten von bundesnahen Unternehmen. Der Bundesrat ist mit den Feststellungen der GPK-S weitgehend einverstanden. Generelle Anpassungen der Corporate Governance des Eigners prüft er im Rahmen der laufenden externen Evaluation der Steuerung von bundesnahen Unternehmen.

Die GPK-S hat am Beispiel eines Mandats der Verwaltungsratspräsidentin der SBB untersucht, wie der Bundesrat und die Eignerstellen des Bundes (GS UVEK und EFV) im Bereich der Interessenbindungen ihre Aufsicht über die bundesnahen Unternehmen wahrnehmen. Sie fordert, dass aus dem konkreten Fall allgemeine Lehren gezogen werden und die Aufsicht in diesem Bereich verstärkt wird. Der Bundesrat ist mit den Feststellungen der GPK-S weitgehend einverstanden. Er teilt aber die Beurteilung nicht, dass es sich um eine schwere Verletzung der Aufsichtspflicht des Verwaltungsrates handelt.

Der Bundesrat begrüsst die durch die SBB bereits umgesetzten Anpassungen ihrer internen Vorschriften. Damit können vergleichbare Fälle künftig vermieden werden. Der Bundesrat hält weiter fest, dass die verschiedenen Ebenen der Verantwortlichkeiten klar voneinander getrennt werden müssen: 1) Eigenverantwortung jedes einzelnen Ver­waltungs­rats­mit­glieds, die vorgegebenen Melde- und Ausstandspflichten einzuhalten 2) Zuständigkeit und Verantwortung des Verwaltungsrats als Gremium, 3) Kontrolle und Steuerung durch den Eigner. Die Auf­sichts­rolle des Eigners ist subsidiär.

Der Bundesrat wird seine Erwartungen im Zusammenhang mit der Offenlegung von Interessenbindungen im Rahmen der Eignergespräche bzw. in einem Schreiben an die bundesnahen Unternehmen mitteilen. Vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in den vergangenen Monaten (u.a. Fall PostAuto) hat der Bundesrat zudem bereits Anfang Juni 2018 beschlossen, die Steuerung der bundesnahen Unternehmen (Corporate Governance) vertieft extern überprüfen zu lassen. Im Rahmen dieser Überprüfung werden auch die Informationsflüsse zwischen dem Bund und den bundesnahen Unternehmen mit Dienstleistungen am Markt thematisiert. Die Empfehlungen der GPK-S zum Umgang mit Interessenkonflikten sollen in die Erwägungen des Bundesrates einbezogen werden.


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