Bundesrat aktualisiert die Grundsätze für die Rüstungspolitik

Bern, 24.10.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018 die aktualisierten Grundsätze des Bundesrates für die Rüstungspolitik verabschiedet. Sie treten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Die Rahmenbedingungen der Rüstungsbeschaffung haben sich seit der letzten Überarbeitung der Grundsätze für die Rüstungspolitik im Jahr 2010 verändert. Dabei spielen insbesondere die Bedürfnisse der Armee, die Bedingungen auf dem internationalen Rüstungsmarkt und die beschleunigten rüstungstechnologischen Entwicklungen eine Rolle. Der Bundesrat hat deshalb die Grundsätze für die Rüstungspolitik aufgrund der Erfahrungen mit der Rüstungsbeschaffung angepasst. Gleichzeitig tragen Ergänzungen und Akzentuierungen zu einer umfassenderen Sicht und einem höheren Präzisionsgrad der Rüstungspolitik bei.

Mit seinen Grundsätzen für die Rüstungspolitik will der Bundesrat sicherstellen, dass die Armee und weitere Institutionen staatlicher Sicherheit des Bundes rechtzeitig, nach wirtschaftlichen Prinzipien und auf transparente Weise mit der nötigen Ausrüstung und Bewaffnung und den erforderlichen Dienstleistungen versehen werden.

Instrumente zur Förderung sicherheitsrelevanter Technologien

Eine leistungsfähige technologische und industrielle Basis ist in der Schweiz eine wichtige Komponente der Rüstungspolitik und somit auch der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Da die Schweiz als neutraler Staat keinen Anspruch auf militärische Unterstützung hat, muss dieser Aspekt berücksichtigt werden.

In der Rüstungspolitik legt der Bundesrat den Umgang des Bundes mit der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis dar. Ziel ist, dass in der Schweiz das minimal erforderliche Technologiewissen sowie die benötigten Industriefähigkeiten und -kapazitäten vorhanden sind, um die Einsatzfähigkeit der Armee auch in Krisensituationen zu gewährleisten. Völlige Unabhängigkeit vom Ausland ist für die Schweiz kein realistisches Ziel. Daher gilt es, sich auf die Beherrschung ausgewählter Schwerpunkttechnologien und die Verfügbarkeit von Industriefähigkeiten und –kapazitäten zu konzentrieren, die für die nationale Sicherheit zentral sind. Dem Bund steht für deren punktuellen Erhalt und Förderung eine Reihe marktverträglicher Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören Beschaffungen im Inland, Offset-Geschäfte, internationale Kooperation, anwendungsorientierte Forschung, Innovationsförderung, Informationsaustausch mit der Industrie und die Exportkontrollpolitik. Betreffend Exportkontrollpolitik wird mit den verabschiedeten Grundsätzen der aktuellen Revision der Kriegsmaterialverordnung nicht vorgegriffen.

Offset-Geschäfte mit volkswirtschaftlichem Nutzen

Weiter bilden die Grundsätze für die Rüstungspolitik die Grundlage für die Offset-Geschäfte bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland. Der Bundesrat hat beschlossen, dass in der Regel 100 Prozent des Kaufpreises in der Schweiz kompensiert werden müssen. Dies steht in Einklang mit den bisherigen Entscheiden des Bundesrates zu den Anforderungen an die neuen Kampfflugzeuge und das neue System zur bodengestützten Luftverteidigung. Der Bundesrat ist überzeugt davon, dass Offsets den Schweizer Unternehmen den Zugang zu relevantem Knowhow und zu Märkten öffnen. Dabei wird über ein öffentlich einsehbares Register dieser Kompensationsgeschäfte soweit wie möglich Transparenz hergestellt.

Grundlagen der Rüstungspolitik sind insbesondere auch der sicherheitspolitische Bericht des Bundesrates vom 24. August 2016 sowie das Recht über öffentliche Beschaffungen.
 


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