Arbeitslosenversicherungsgesetz: Anpassungen zur administrativen Entlastung

Bern, 24.10.2018 - Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2018 die Vernehmlassung zur Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet. Die Bestimmungen zur Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen sollen vereinfacht und der administrative Aufwand für Unternehmen reduziert werden. Gleichzeitig wird die gesetzliche Basis für die Umsetzung der E-Government-Strategie für die Arbeitslosenversicherung geschaffen.

Die Pflicht, während des Bezugs von Kurzarbeits- (KAE) oder Schlechtwetterentschädigung (SWE) eine Zwischenbeschäftigung zu suchen, soll künftig entfallen. Zudem verfolgt die E-Government-Strategie des Bundesrates das Ziel, den administrativen Aufwand bei der Interaktion zwischen Behörden, Bevölkerung und Wirtschaft zu reduzieren. Im AVIG soll daher die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und Behörden ermöglicht werden. Es wird angestrebt, die rechtliche Grundlage für eine rasche Umsetzung zu schaffen.
 

Des Weiteren soll künftig für die Verlängerung der Höchstdauer der KAE die Voraussetzung angepasst werden. Dies erlaubt dem Bundesrat, in konjunkturell schwierigen Situationen rechtzeitig zu handeln und somit Arbeitsplätze zu erhalten. 

2016 wurde im Ständerat eine Motion (16.3457) zur Vereinfachung der Bestimmungen zur Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen eingereicht. Einerseits forderte sie, auf die Pflicht zur Suche einer Zwischenbeschäftigung zu verzichten. Andererseits beantragte die Motion administrative Erleichterungen als Teil der E-Government-Strategie. Das Parlament hat die Motion 2017 angenommen, weshalb eine Anpassung des AVIG notwendig ist.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 7. Februar 2019.


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