Rüstungspolitik: Bundesrat genehmigt Vereinbarungen mit Südafrika

Bern, 24.10.2018 - Der Bundesrat will die Zusammenarbeit mit Südafrika im Rüstungsbereich vertiefen. In seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018 hat er ein Abkommen über den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen sowie eine Vereinbarung betreffend Kooperation im Rüstungsbereich genehmigt. Im Vordergrund steht die Zusammenarbeit mit der südafrikanischen Luftwaffe und der Beschaffungs- und der Forschungsbehörde.

Die Rüstungszusammenarbeit zwischen der Schweiz und Südafrika hat sich in den letzten Jahren in den Bereichen Wissenschaft und Technologie, Luftfahrt sowie Führung und Aufklärung weiterentwickelt. Das Bundesamt für Rüstung armasuisse tauscht sich seit 2014 mit dem südafrikanischen Council for Scientific and Industrial Research (CSIR) über Forschungstrends in den Bereichen Radar, Optronik und elektronische Kampfführung aus. Zudem findet im Bereich Selbstschutz ein enger Informations- und Erfahrungsaustausch mit der südafrikanischen Luftwaffe und der südafrikanischen Rüstungsbehörde statt, seit die Schweizer Armee vor 20 Jahren das Helikopter-Selbstschutzsystems ISSYS von einem südafrikanischen Hersteller beschafft hat.

Es braucht deshalb – wie mit anderen Staaten auch – bilaterale Vereinbarungen, die den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit regeln.

Austausch von sensitiven Informationen

Gestützt auf das neue Informationsschutzabkommen können internationalen Standards entsprechend klassifizierte Informationen ausgetauscht oder Zugang dazu gewährt werden. Das Abkommen regelt, unter welchen Bedingungen dieser Austausch stattfinden kann. Solche Abkommen ermöglichen es unter anderem auch Schweizer Firmen, sich für Aufträge mit klassifiziertem Inhalt zu bewerben, die vom Vertragspartner ausgeschrieben werden.
Die Schweiz unterhält mit einer Vielzahl von Staaten und Organisationen Vereinbarungen über den Austausch und gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen aus dem militärischen Bereich.

Zusammenarbeit mit Beschaffungs- und Forschungsbehörde

Das Informationsschutzabkommen bildet auch die Basis für eine rechtlich bindende Vereinbarung zur Kooperation im Rüstungsbereich. Dabei geht es um eine Zusammenarbeit mit der südafrikanischen Beschaffungsbehörde ARMSCOR und der Forschungs- und Entwicklungsorganisation CSIR insbesondere in den Bereichen Selbstschutz, Radar, Optronik und elektronische Kampfführung. In der Vereinbarung wird festgehalten, dass beide Staaten ihre Rüstungszusammenarbeit in den Bereichen Bewirtschaftung und Unterhalt von Rüstungsmaterial sowie technischer Unterstützung vertiefen, ihre Ressourcen zielgerichtet nutzen und die Leistungsfähigkeit ihrer Rüstungsindustrien stärken wollen. Der Bundesrat erteilte dem VBS die Ermächtigung, die Vereinbarungen zu unterzeichnen. Sie treten mit der Unterzeichnung beider Staaten in Kraft.


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