Revision des Bundespersonalrechts

Bern, 24.10.2018 - Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2018 eine Revision des Bundespersonalrechts verabschiedet. Er setzt damit bereits früher beschlossene Anpassungen im Lohnsystem der Bundesverwaltung um und präzisiert Bestimmungen, die in der Praxis zu Unsicherheiten geführt hatten.

Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2018 eine Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) und der Rahmenverordnung BPG verabschiedet. Gleichzeitig hat das EFD die Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV) angepasst. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Mit den Änderungen setzt der Bundesrat unter anderem die Massnahmen für ein konsistentes Einreihungsgefüge im Lohnsystem der Bundesverwaltung um, die er bereits am 20. Juni 2018 beschlossen hat. Zudem präzisiert er Bestimmungen (zum Beispiel Rückzahlung von Ausbildungs­kosten), die in der Praxis zu Unsicherheiten geführt haben. Weiter wird in der VBPV die Rahmenarbeitszeit – diese gilt heute zwischen 6 Uhr und 20 Uhr – bis 22 Uhr verlängert. Die Mitarbeitenden können ihre Arbeitszeit damit besser auf ihre persönlichen Bedürfnisse ausrichten, was unter anderem auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben führt. Die Höchstarbeitszeit wird nicht verändert und bleibt uneingeschränkt erhalten.


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