Bundesrat spricht sich für befristete Weiterführung der Zulassungsbeschränkung aus

Bern, 17.10.2018 - Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, die Anzahl der zulasten der Krankenversicherung tätigen Ärztinnen und Ärzten bei Bedarf einzuschränken. Der Bundesrat spricht sich deshalb an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2018 für die Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats aus, welche die geltende Regelung bis zum Sommer 2021 verlängern will. Parallel dazu sollen jedoch unverzüglich die Grundsatzdebatten zur Vorlage des Bundesrats für eine langfristige Lösung zur Berufszulassung im ambulanten Bereich geführt werden.

Der Bundesrat hat gemäss Gesetz bis am 30. Juni 2019 die Möglichkeit, die Zulassung von in Arztpraxen oder im ambulanten Spitalbereich tätigen Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu beschränken. Die Erfahrungen, die bislang in den Kantonen gemacht wurden, zeigen, dass die derzeitige Regelung der Zulassungsbeschränkung, welche nur Ärztinnen und Ärzte betrifft, die nicht mindestens drei Jahre lang in einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, kaum dazu beiträgt, das bestehende Angebot zu reduzieren, bzw. die Qualität der Leistungen zu verbessern oder die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in unterbesetzten Randregionen zu fördern.

Am 9. Mai 2018 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend die Zulassung von Leistungserbringern überwiesen. Diese Vorlage erhöht die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer, die zur Tätigkeit zulasten der OKP zugelassen sind, und soll die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen steigern. Sie bietet den Kantonen ein wirksameres Instrument zur Kontrolle des Leistungsangebots und der Kosten.

Damit ein reibungsloser Übergang zur neuen Regelung gewährleistet werden kann, muss das Parlament die Vorlage des Bundesrats schnell erörtern. Wenn diese Vorlage nicht rechtzeitig behandelt werden kann, entsteht bei den Zulassungsbeschränkungen wieder eine Lücke. Um einer solchen Situation vorzubeugen und der Gefahr eines massiven Anstiegs der Anzahl zugelassener Ärztinnen und Ärzte entgegenzuwirken, stimmt der Bundesrat einer nochmaligen Verlängerung der derzeitigen Übergangsregelung von zwei Jahren zu.


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