Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»

Bern, 16.10.2018 - Am 25. November 2018 entscheidet das Schweizer Stimmvolk an der Urne über die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)». Die Initiative verlangt, dass Halterinnen und Halter von Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken finanziell unterstützt werden, solange die ausgewachsenen Tiere Hörner tragen. Dies könnte falsche Anreize schaffen und den Tieren letztlich mehr schaden als nützen. Zudem würde die Eigenverantwortung der Landwirtinnen und Landwirte eingeschränkt. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.

Die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» wurde im März 2016 von der Interessengemeinschaft Hornkuh eingereicht. Ziel der Initiantinnen und Initianten ist es, dass wieder mehr ausgewachsene Kühe, Zuchtstiere, Ziegen und Zuchtziegenböcke Hörner tragen. Sie verlangen deshalb, dass der Bund Landwirtinnen und Landwirte, die Tiere mit Hörnern halten, finanziell unterstützt.

Die Schweiz gehört zu den Ländern, die tierfreundliche Haltungsformen mit ihrer Landwirtschaftspolitik am stärksten fördern. Je mehr Tiere mit Hörnern gehalten werden, desto höher ist die Unfallgefahr für Mensch und Tier. Dadurch kann eine Haltung notwendig werden, welche die Bewegungsfreiheit der Tiere einschränkt. Dies widerspricht der aktuellen und künftigen Landwirtschaftspolitik, die eine tiergerechte Haltung fördert.

Zur Finanzierung der in der Initiative vorgesehenen Subvention müssten bestehende Beiträge gekürzt werden. Denn das Gesamtbudget für die Landwirtschaft würde nicht erhöht. Zudem hätte die Annahme der Initiative mehr Bürokratie für die Landwirtschaftsbetriebe zur Folge.

Ob auf einem Hof Tiere mit Hörnern oder ohne Hörner gehalten werden, müssen die Landwirtinnen und Landwirte als Unternehmer selber entscheiden können. Nach Ansicht des Bundes ist es nicht seine Aufgabe, die unternehmerische Freiheit von Landwirtinnen und Landwirten einzuschränken, indem er zusätzliche Beiträge ausrichtet.

Der Bundesrat misst einer Landwirtschaftspolitik, die den Erwartungen in Sachen Tierwohl entspricht, grosse Bedeutung bei. Er erachtet jedoch diese neue Verfassungsbestimmung als kontraproduktiv und empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.


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