WEKO schliesst Abklärungen im Automobilsektor ab

Bern, 16.10.2018 - Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat die Vorabklärung gegen die AMAG abgeschlossen. Es verzichtet auf die Eröffnung einer Untersuchung, sofern die AMAG die vom Sekretariat abgegebenen Anregungen umsetzt. Zudem hat das Sekretariat zahlreiche Kündigungen von Handels- und Serviceverträgen auf deren Vereinbarkeit mit dem Kartellgesetz überprüft.

Die AMAG Import AG (AMAG) führt Fahrzeuge der Marken des Volkswagenkonzerns als Generalimporteurin in die Schweiz ein und verkauft diese als Grosshändlerin sowohl an konzernzugehörige «Retail»-Betriebe (AMAG Automobil und Motoren AG) als auch an unabhängige Handelspartner weiter. Auslöser für die Vorabklärung gegen das Unternehmen waren Beschwerden von verschiedenen Händlern, wonach die AMAG die Position ihrer Handelspartner zu schwächen und diese vom Markt zu verdrängen versuche, um ihre eigene Stellung im Verkauf von Neufahrzeugen und des entsprechenden Kundendienstes zu stärken. Zudem würden Händler- und Serviceverträge gekündigt, keine Werkstätten mehr zugelassen, die nicht gleichzeitig auch Neufahrzeuge verkaufen, sowie die Handelspartner gegenüber den konzernzugehörigen «Retail»-Betrieben diskriminiert.

Aus der Vorabklärung resultieren folgende Erkenntnisse: Die AMAG bevorzugt Servicepartner, die gleichzeitig auch Handelspartner sind. Das Unternehmen hat zahlreiche Kündigungen von Handels- und Serviceverträgen ausgesprochen. Diese sind allerdings mit den in der Be-kanntmachung der WEKO über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel vom 29. Juni 2015 (KFZ-Bekanntmachung) enthaltenen Grundsätzen zur Vertragsauflösung vereinbar. Hingegen widerspricht eine Verknüpfung von Service und Vertrieb den Grundsätzen der KFZ-Bekanntmachung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Sekretariat der AMAG in Zukunft auch mit reinen Servicepartnern, die nicht im Vertrieb tätig sind, zusammenzuarbeiten. In Bezug auf den Vorwurf der Diskriminierung der Handelspartner gegenüber den konzernzugehörigen «Retail»-Betrieben hat das Sekretariat zur Kenntnis genommen, dass die AMAG-Gruppe die Geschäftsbereiche «Import» und «Retail» seit 1. Januar 2018 in getrennten juristischen Personen führt und für die konzernzugehörigen «Retail»-Betriebe dieselben Bedingungen gelten, wie für die unabhängigen Handelspartner. Aus diesen Gründen verzichtet das Sekretariat auf die Eröffnung einer Untersuchung gegen die AMAG, sofern diese die im Schlussbericht enthaltenen Anregungen umsetzt (siehe unten, Zusammenfassung Schlussbericht, C.3 Ergebnisse und Anregungen).

Neben der AMAG haben auch andere Schweizer Generalimporteure zahlreiche Kündigungen von Handels- und Serviceverträgen ausgesprochen. Das Sekretariat hat diese auf entsprechende Beschwerden von Handels- und Servicepartnern hin überprüft. In sämtlichen Fällen werden jedoch die in der KFZ-Bekanntmachung enthaltenen Grundsätze zur Vertragsauflösung eingehalten. Die darin enthaltenen Kündigungsfristen sollen den Handels- und Servicepartnern genügend Zeit verschaffen, um sich neu zu orientieren.


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