Bundesrat formuliert einheitliche Anforderungen für Gesundheitsberufe
Bern, 10.10.2018 - Das Parlament hat 2016 das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) verabschiedet. Das neue Gesetz legt für sieben Gesundheitsberufe wie Physiotherapie oder Hebamme schweizweit einheitliche Anforderungen fest. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10.10.2018 das Ausführungsrecht zum GesBG in die Vernehmlassung geschickt.