Klimaschutz: Bundesrat genehmigt Änderung des Montrealer Protokolls
Bern, 10.10.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2018 eine Änderung des Montrealer Protokolls, das sogenannte Kigali-Amendment, genehmigt. Mit der Ratifikation des geänderten Protokolls verpflichtet sich die Schweiz zu weiteren Massnahmen im Klimaschutz, indem zusätzlich 18 teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe geregelt werden.
Das Montrealer Protokoll verbietet auf internationaler Ebene die schädlichsten Stoffe, welche die Ozonschicht abbauen. Mit dem Protokoll wurde zwar die Ausdehnung des Ozonlochs gestoppt. Jedoch sind bestimmte Ersatzstoffe, die teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), starke Treibhausgase, die mehrere tausend Mal stärker als CO2 wirken und damit zur Klimaerwärmung beitragen.
Nach mehrjährigen Verhandlungen, welche die Schweiz von Beginn an aktiv unterstützt hat, beschlossen deshalb die Vertragsparteien im Oktober 2016 in Kigali (Rwanda), das Montrealer Protokoll zu erweitern und auch bestimmte HFKW zu regeln. Die Industrieländer werden verpflichtet, ihren Verbrauch an 18 HFKW bis 2036 schrittweise auf 15 Prozent des aktuellen Niveaus zu reduzieren. Die Entwicklungs- und Schwellenländer müssen dieses Ziel bis 2047 erreichen. Damit unterstützt das Montrealer Protokoll auch den Klimaschutz.
Schweiz reduziert HFKW-Verbrauch
Der Bundesrat hat das Abkommen am 10. Oktober 2018 genehmigt. Die Schweiz will die Reduktion ihres HFKW-Verbrauch durch regelmässige Anpassungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) erreichen. Dabei werden im Rahmen der ordentlichen ChemRRV-Revisionen diejenigen Neuanlagen und -geräte mit HFKW eingeschränkt, für welche es nach dem Stand der Technik bereits Alternativen gibt, zum Beispiel bestimmte Klimaanlagen oder Industriewärmepumpen. Der Verbrauch im Inland wird durch eine Bewilligungspflicht für die Ein-und Ausfuhr der HFKW geregelt.
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