Bürgschaften Hochseeschiffe: Bundesrat nimmt Stellung zu den GPK-Empfehlungen

Bern, 02.10.2018 - Der Bundesrat räumt in seiner Stellungnahme vom 28. September zu den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte Fehler bei der Aufsicht und der Führung des Dossiers «Bürgschaftswesen Hochseeschiffe» ein. Er verweist auf die umgehend eingeleiteten Massnahmen zur Verbesserung der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung. Kritik bei der Auftragserteilung und Durchführung von Administrativuntersuchungen soll überprüft werden.

Der Bundesrat musste nach Bürgschaftsziehungen bei 13 Hochseeschiffen dem Parlament im Mai 2017 einen Nachtragskredit in Höhe von 215 Millionen Franken beantragen. Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) setzten am 4. Juli 2017 eine Arbeitsgruppe ein, um den Handlungsbedarf seitens der parlamentarischen Oberaufsicht zu prüfen. Die Empfehlungen der GPK betreffen für die Zeit vor 2015 die Aufsicht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), die Führungs- und Organisationsstrukturen des Amtes, das Risikomanagement des Bundes, die Auftragserteilung an die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und die Durchführung der Administrativuntersuchung.

Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf im Vollzug und bei der Aufsicht des Dossiers «Hochseeschifffahrts-Bürgschaften». Er weist auf die vom WBF bereits ab 2016 umgesetzten Massnahmen bei den Führungs- und Organisationsstrukturen des Amtes hin. Der Bundesrat hat den Vollzug im Risikomanagement des Bundes bereits verbessert und will dem Risikoaspekt bei den Vorgaben für den Vollzug von Bürgschaften und ähnlichen Verpflichtungen noch vermehrt Beachtung schenken. Die Kritik an der Auftragserteilung des WBF an die EFK und an einzelnen Aspekten der Auftragsabwicklung durch die EFK soll vertieft geklärt und – soweit nötig – entsprechende Lehren für die Zukunft gezogen werden.

Gouvernanz und Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung neu geregelt

Das Dossier «Bürgschaften Hochseeschiffe» wurde nach der Eskalation der Krise Mitte 2015 im Amt neu im Fachbereich Logistik angesiedelt und damit strategisch und operativ in das Milizsystem der wirtschaftlichen Landesversorgung eingebunden; die Reedereien werden durch das WBF eng begleitet. Mit der Erhöhung des Pensums von 25 auf 40 Stellenprozent wurde die Rolle des Delegierten gestärkt und mit dem Beizug unabhängiger Schifffahrtsexpertinnen und -experten eine professionelle Führung sichergestellt. Auch die GPK anerkennt die Anstrengungen zur Verbesserung der Aufsicht und des Vollzugs der Hochseeschifffahrts-Bürgschaften ab Juni 2015. Eine weitere Überprüfung der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung erachtet der Bundesrat für nicht angezeigt. Sie würde zu einer Verunsicherung des neu auch im Bereich der Hochseeschifffahrt gestärkten Milizsystems führen und laufende wichtige Projekte negativ beeinflussen (u. a. Digitalisierung der Versorgungsprozesse, Cybersecurity sowie Energie- und Heilmittelversorgung).    

Sensibilisierung bei der Erfassung von Risiken soll erhöht werden

Die Anliegen der GPK sollen mit einer Reihe von Massnahmen umgesetzt werden. Die EFV hat die Verwaltungseinheiten bereits für das Risikoreporting 2017 angehalten, ihre Eventualverpflichtungen (zu denen auch Bürgschaften und Garantieverpflichtungen zählen) im Hinblick auf eine Erfassung im Risikomanagement Bund jährlich zu überprüfen.

Das Einsatzgebiet von Bürgschaften und Garantieverpflichtungen ist äusserst heterogen. Es ist nicht möglich, Vorgaben festzulegen, die dieser Heterogenität gerecht würden und gleichzeitig hinreichend konkret und handlungsleitend wären. Der Bundesrat erklärt sich bereit, die gesetzlichen Bestimmungen über Bürgschaften und Garantien in den Spezialerlassen so auszugestalten, dass im Vollzug dem Risikoaspekt stärker Rechnung getragen werden kann.

Kritik der GPK an der Administrativuntersuchung wird überprüft

Die Ergebnisse der Administrativuntersuchung im Jahre 2016 haben die Reform der Gouvernanz und der Organisation des Amtes beschleunigt.

Der Bundesrat nimmt die Kritik der GPK zur Auftragserteilung und Durchführung der Administrativuntersuchung zur Kenntnis und hat die BK beauftragt, die verlangten rechtlichen Klärungen vorzunehmen und bis Ende 2019 Bericht zu erstatten.


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