RUAG: Bundesrat nimmt Stellung zum Bericht über den Cyber-Angriff

Bern, 02.10.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. September 2018 Stellung genommen zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zur Bewältigung des Cyber-Angriffs auf die RUAG. Die Aufarbeitung des Cyber-Angriffs mit einer speziell für diesen Vorfall installierten Projektorganisation hat sich bewährt. Der Bundesrat entwickelt auch die Corporate Governance bei der RUAG weiter.

Die GPK-N stellte in ihrem Bericht vom 8. Mai 2018 fest, dass die Massnahmen des Bundesrates und des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zur Bewältigung des Cyber-Angriffs angemessen waren und deren weitere Umsetzung auf Kurs ist. Dabei handelt es sich um verschiedene kurz- und mittelfristige Massnahmen, die der Bundesrat zur Eliminierung der Risiken von Datendiebstahl in Bezug auf Informationen oder Personen beschlossen hatte. Gleichzeitig gab die GPK-N Empfehlungen zur strategischen Steuerung des Rüstungskonzerns im Besitz des Bundes ab. In seinem Bericht nimmt der Bundesrat Stellung zu diesen Empfehlungen.

Weiterentwicklung der Corporate Governance an der RUAG

Die Corporate Governance des Bundesrates wurde in den letzten Jahren immer wieder weiterentwickelt und an die veränderten wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen der RUAG angepasst. So führt das VBS seit 2017 jährlich mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und der RUAG einen Strategie-Workshop durch. Der Einfluss des Bundesrates auf die mittel- und langfristige Entwicklung der RUAG kann damit gestärkt werden, ohne dabei die gesetzlich verankerten Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates der RUAG zu beschneiden. Es handelt sich um eine Ergänzung zu den im Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des Bundes und den strategischen Zielen vorgegebenen formellen Instrumenten.

Zudem soll die Entflechtung der grossmehrheitlich für die Schweizer Armee tätigen Geschäftsbereiche und der auf das Drittgeschäft ausgerichtete RUAG International, deren Konzept der Bundesrat am 28. Juni 2018 gutgeheissen hat, ermöglichen, über die strategischen Ziele künftig spezifischere Vorgaben für die beiden Gesellschaften zu formulieren.

Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme auch darauf hin, dass die jüngsten Entwicklungen bei den bundesnahen Unternehmen wie auch die politischen Diskussionen und Vorstösse den Bundesrat veranlassten, die Corporate Governance gegenüber den bundesnahen Unternehmen generell überprüfen zu lassen. Entsprechende Arbeiten laufen beim EFD in Zusammenarbeit mit UVEK und VBS.


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