Vertragsverlängerung für den Chef der Armee und den Kommandanten Luftwaffe bis Ende 2020

Bern, 28.09.2018 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. September 2018 die Arbeitsverhältnisse von Korpskommandant Philippe Rebord und Divisionär Bernhard Müller über deren ordentliches Rücktrittsalter hinaus bis 31. Dezember 2020 verlängert. Dies, weil die Armee mit der Umsetzung der «Weiterentwicklung der Armee» und dem Programm Air2030 in einer Phase ist, die höchste Kontinuität und Stabilität erfordert.

Korpskommandant Philippe Rebord wurde durch den Bundesrat per 1. Januar 2017 zum Chef der Armee ernannt. Er erreicht gemäss der Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP) per 30. April 2019 sein ordentliches Rücktrittsalter. Mit der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses soll in der wichtigen Umsetzungsphase der «Weiterentwicklung der Armee» (WEA) die notwendige Führungskontinuität sichergestellt werden. Die Verantwortung für diesen Umsetzungsprozess liegt beim Chef der Armee. Zudem ist auch im Programm Air2030 für die Beschaffung neuer Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft Kontinuität und Stabilität auf höchster Führungsstufe erforderlich.

Divisionär Bernhard Müller wurde durch den Bundesrat per 1. Januar 2018 zum Kommandanten der Luftwaffe ernannt. Er erreicht gemäss der VPABP per 30. März 2019 sein ordentliches Rücktrittalter. Mit der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses von Divisionär Müller soll auch die Führungskontinuität im Kommando Luftwaffe im Hinblick auf die Umsetzungsarbeiten der WEA und auf das Programm Air2030 gewährleistet werden.


Adresse für Rückfragen

Renato Kalbermatten
Sprecher VBS
058 464 88 75


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat VBS
https://www.vbs.admin.ch/

Gruppe Verteidigung
http://www.vtg.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-72356.html